Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (192)

 

 

 

 

 

 

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es darum, wie man den Brilleneintrag im Führerschein streichen lassen kann.

Wer einen Führerscheinantrag stellt, muss unter anderem einen aktuellen Sehtest vorlegen. Wird laut der Bescheinigung eine Brille benötigt, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Führerschein. Im Feld Nr. 12 findet sich darauf dann die Schlüsselzahl „01“. Fahrerlaubnisinhaber mit diesem Eintrag sind dazu verpflichtet, beim Fahren eine Sehhilfe – also eine Brille oder Kontaktlinsen – zu tragen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro.
Das gilt grundsätzlich auch, wenn die Sehschwäche durch eine augenärztliche Behandlung behoben wurde. Wer eine erfolgreiche Augen-OP hinter sich hat, sollte deshalb die Eintragung im Führerschein streichen lassen.
Nötig ist dafür ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Informationen und Vorlagen finden sich in der Regel auf den Internetseiten der Landratsämter.

Neben dem Antragsformular müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

• Personalausweis oder Reisepass
• Biometrisches Passfoto
• Vorhandener Führerschein
• Sehtest oder
• bei Inhabern einer Lkw- oder

Busklasse: augenärztliches Gutachten
Letzteres gilt für alle Inhaber der C/CE- und D/DE-Klassen.

Auch wer noch die alte Klasse 3 erworben hat, muss ein solches Gutachten vorlegen, da der „3er-Führerschein“ auch Fahrzeuge der neuen Klassen C1 und C1E beinhaltete.

Wer noch keinen Kartenführerschein besitzt, muss zudem eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die den alten Führerschein ausgestellt hat. Die Abschrift kann beim entsprechenden Landratsamt beantragt und auf Wunsch direkt in die aktuell zuständige Behörde übermittelt werden.

Unser Tipp: Lassen Sie die Schlüsselzahl „01“ zeitnah aus dem Führerschein streichen, wenn Sie keine Sehhilfe mehr benötigen. Das erspart bei Kontrollen unnötigen Ärger und ist mit relativ geringem Aufwand verbunden.

Zudem ist der neue Führerschein 15 Jahre gültig, sodass sich ein möglicherweise ohnehin anstehender Pflichtumtausch erübrigt.

Fahrschule Eggerl

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