Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (180)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf.

Heute geht es um das erweiterte Dieselfahrverbot in München.

Für Fahrer von älteren Diesel-Pkw heißt es bald: bis hierher und nicht weiter. Denn in der erweiterten Umweltzone in München ist das Fahren mit vielen Diesel-Autos demnächst verboten.

Diese Ausdehnung des Dieselfahrverbots ist eine direkte Folge mehrerer Klagen. Geklagt hatte unter anderem die „Deutsche Umwelthilfe“ (DHU). Um eine direkte gerichtliche Anordnung zu umgehen, einigte sich die Stadt München im vergangenen Jahr mit der Lobbyorganisation auf die neuen Regeln.

Das Verbot greift in mehreren Stufen. Ab dem 01. Februar 2023 gilt Stufe 1. Ausgeschlossen werden dann alle Dieselfahrzeuge mit einer Abgasnorm von Euro 4/IV oder schlechter. Zur erweiterten Umweltzone zählt der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings sowie der Mittlere Ring selbst.
Sollte keine Verbesserung der Luftqualität eintreten, tritt am 01. Oktober 2023 Stufe 2 in Kraft. Dann werden auch Fahrzeuge der Norm Euro 5/V ausgeschlossen. Sogenannte „pauschale Ausnahmen“ gelten zunächst für Anwohner, Lieferverkehr, Taxen, Mietwagen, für Handwerker ohne Parkausweis zur Lieferung ihrer Waren und Dienstleistung und für die Zufahrt zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Die pauschalen Ausnahmen entfallen schließlich bei Stufe 3. Diese tritt – keine Verbesserung der Luftqualität vorausgesetzt – am 01. April 2024 in Kraft.

Generell ausgenommen bleiben Menschen mit Behinderung und einer entsprechenden Bescheinigung, Handwerker mit einem Münchner Handwerker-Parkausweis, Einsatzkräfte, Bestattungsfahrzeuge und Fahrten bei medizinischen Notfällen.

Zudem sind im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen möglich. Erst in dieser Woche einigte man sich in München darauf, dass diese 50 Euro pro Jahr – statt der ursprünglich geplanten 200 Euro – kosten sollen.
Übrigens: Welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug besitzt, können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) unter der Ziffer V.9.

Diese sollten Sie im Zweifel noch einmal prüfen, bevor Sie nach München fahren. Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit 100 Euro Bußgeld geahndet.

 

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