Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (176)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um das richtige Verhalten gegenüber Pferden im Straßenverkehr.
Der Pferdesport erfreut sich anhaltender Beliebtheit – rund 140.000 Pferde werden allein in Bayern gehalten. Regelmäßig nehmen Reiter oder Kutscher mit ihren Tieren auch am Straßenverkehr teil. Die Fahrschule Eggerl klärt auf, was hierbei zu beachten ist.

Wichtig: Ruhig und besonnen agieren
Pferde sind Fluchttiere und reagieren von Natur aus oft schreckhaft auf laute Geräusche und schnelle Bewegungen. Wenn Sie sich Reitern oder einer Kutsche nähern, sollten Sie deshalb ausreichend Abstand einhalten und gemäßigt fahren. Bei geeigneter Gelegenheit sollten Sie mit ausreichendem Seitenabstand (rund 1,5 bis 2 Meter) und ohne starkes Beschleunigen überholen.

Aber: Keine Angst vor Pferden im Straßenverkehr. In der Regel sind Pferdebesitzer nur mit erfahrenen Tieren an oder auf Straßen unterwegs. Diese sind an den Verkehr gewöhnt und lassen sich bei richtigem Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer von einem Überholmanöver nicht aus der Ruhe bringen.

Das gilt für Reiter

Dass nur geeignete Pferde und erfahrene Reiter am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, ist sogar explizit in §28 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Darüber hinaus gelten Pferde im Straßenverkehr allgemein als Fahrzeuge. Reiter müssen sich deshalb an die Bestimmungen der StVO halten.

Das bedeutet konkret:
• Reiter müssen das Rechtsfahrgebot beachten.
• Es gelten die normalen Vorfahrts- und Vorrangregeln.
• Pferde müssen bei Dämmerung und Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein. Entsprechendes Equipment ist im Pferdesporthandel in unterschiedlicher Ausführung zu erwerben. Außerdem wird empfohlen, dass Reiter durch Warnwesten, reflektierende Decken oder Leuchtgamaschen zusätzlich auf sich aufmerksam machen.
• Sind mehrere Reiter unterwegs, müssen sie, analog zu Radfahrern, hintereinander reiten. Nebeneinander zu reiten ist nur dann erlaubt, wenn die Reiter einen geschlossenen Verband nach §27 StVO bilden.

Besondere Verkehrszeichen

Zeichen 238: Reitweg
Hier gilt: Wer reitet, darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Reitweg benutzen. Dies gilt auch für das Führen von Pferden. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Reitwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Reitverkehr Rücksicht nehmen und der Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Reitverkehr anpassen.

Zeichen 257-51: Verbot für Reiter
Reiten ist hier verboten. (Titelbild)

 

 

Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Reiter sind vom Durchfahrtsverbot ausgenommen: „Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht […] nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.“ (Anlage 2 StVO).

An dieser Stelle wünscht das Team der Fahrschule Eggerl allen frohe und gesegnete Weihnachten und natürlich auch an den Feiertagen gute und sichere Fahrt.

Fahrschule Eggerl

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