Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (175)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um wichtige Bestimmungen rund um Fahrzeug und Führerschein, die Ukrainer in Deutschland betreffen.

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind nach offiziellen Angaben über eine Million Menschen nach Deutschland geflohen, um hier bei uns Schutz zu suchen. Viele der Familien kamen dabei mit dem eigenen Auto an. Wir erklären, was sie beim Thema Führerschein und Zulassung beachten müssen.

Fahrererlaubnis und Führerschein

Grundsätzlich gilt: Fahrer aus Drittstaaten, die sich nicht dauerhaft in der EU aufhalten, können ihre Fahrerlaubnis für die Dauer ihres Aufenthalts in Verbindung mit einem internationalen Führerschein nutzen. Dies gilt beispielsweise bei Verwandtenbesuchen oder Urlauben. Als Drittstaaten werden Staaten bezeichnet, die weder Mitglied der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind. Melden Staatsangehörige aus Drittstaaten hingegen ihren Wohnsitz in Deutschland an, sind sie dazu verpflichtet, die Fahrerlaubnis innerhalb von sechs Monaten umschreiben zu lassen. Ob und welche Prüfungen für die Umschreibung nötig sind, hängt vom Herkunftsland ab. Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis müssen dafür sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung absolvieren.

Für ukrainische Kriegsflüchtlinge wurde im Zuge einer EU-Verordnung eine Ausnahmeregelung geschaffen. Sie gilt für alle Ukrainer, die einen Schutzstatus nach §24 Aufenthaltsgesetz haben. Ihnen wird die Fahrerlaubnis auch über die Dauer von sechs Monate hinaus, spätestens jedoch bis zum 6. März 2025 anerkannt. Bis dahin ist keine Umschreibung nötig. Auch das Mitführen einer Übersetzung des Führerscheins ist aktuell nicht vorgeschrieben. Um Kontrollen zu erleichtern, ist es jedoch empfehlenswert, eine solche Übersetzung auf freiwilliger Basis mitzuführen. Diese wird unter anderem vom ADAC angeboten. Wichtig: Für Ukrainer, die keinen offiziellen Schutzstatus besitzen, gilt die Frist zur Umschreibung nach spätestens sechs Monaten auch weiterhin.

Zulassung

In der Regel dürfen in Drittstaaten zugelassene Fahrzeuge ab dem Grenzübertritt maximal ein Jahr in Deutschland bewegt werden – wenn der Halter nicht im Inland gemeldet ist. Bei der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland ist eine sofortige Zulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde Pflicht. Auch hier gilt aktuell noch eine Ausnahmeregelung für Halter ukrainischer Fahrzeuge: aufgrund der Kriegssituation wird bei ihnen für die Dauer von einem Jahr grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Nutzung ihres Fahrzeugs im Inland nur vorübergehend ist.

Wichtig ist, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis kann durch die Grüne Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat, oder durch eine sogenannte Grenzversicherung erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob die Grenzversicherung an der EU-Außengrenze oder im Inland erworben wurde.

Berufskraftfahrer

Für gewerbliche Fahrten mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen ist innerhalb der EU ein Fahrerqualifizierungsnachweis vorgeschrieben. Dafür müssen eine entsprechende Ausbildung und eine Prüfung ablegt werden (Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation). Gemäß der EU-Verordnung 2022/1280 soll ukrainischen Berufskraftfahrern befristet bis zum 6. März 2025 ein dem EU-Fahrerqualifizierungsnachweis entsprechendes Recht gewährt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie einen nach den nationalen Rechtsvorschriften der Ukraine ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweises besitzen. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) laufen hierzu noch Detailabstimmungen zwischen den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Ansprechpartner ist auch hierzu die örtliche Zulassungsstelle.

Unser Tipp: Wenn Sie bei sich ukrainische Schutzsuchende aufgenommen oder anderweitig Kontakt zu vor dem Krieg geflüchteten Ukrainern haben, können Sie dabei mithelfen, sie über die Bestimmungen zu Führerschein und Zulassung zu informieren. Mögliche Verstöße und daraus folgende Bußgelder können so vermieden werden.

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