Welche Regeln gibt es für das Aufstellen der Brauchtums-Masten?

Ein toller Brauch, ein sehenswerter Blickfang. Die Hungerbäume bleiben Tradition in der Stadt Wasserburg und im Umland. Schon seit Generationen werden Hungerbäume aufgestellt, die Feste feiern die Beteiligten freilich gern. Nach siebenjähriger Beziehung ohne Hochzeitstermin gibt es für das Paar einen solchen Hungerbaum. Meist ist dieser besonders geschmückt: Von Luftmatratze bis Schlauchboot, von altem Reifen bis Puppe. Auch eine Waschmaschine wurde schon mal angebracht. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Doch wo hören die Grenzen beim Aufstellen eigentlich auf? Was besagt das Baugesetz? Nachgefragt beim Stadtbauamt in Wasserburg heißt es von Mechtild Herrmann: „Es handelt sich um eine verfahrensfreie Aufstellung nach Artikel 57 Absatz 1 Nummer 5c. Masten, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden, brauchen keine Genehmigung“, so die Stadtbaumeisterin. Sie könne sich nicht erinnern, dass schon einmal ein Bauantrag bei der Stadt für einen Hungerbaum eingegangen sei.

Auch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rosenheim bestätigt auf Nachfrage der Wasserburger Stimme, dass es sich um eine verfahrensfreie Aufstellung von Hungerbäumen handelt. „Eine Höhenbegrenzung ist nicht festgelegt“. Mit einer Vertäfelung und den Regularien bestückt, wird der Hungerbaum, der überwiegend aus alten Stämmen oder sogar Bäumen mit Geäst besteht, mit viel Geselligkeit aufgestellt. Damit beginnt der Countdown für das Paar. Jedes Jahr wird ein Hungerbaum-Fest anberaumt, es sei denn, die Entscheidung steht und es wird geheiratet. Was dann für viele Familien bedeutet, dass der Hungerbaum weg kommt – und ein Hochzeitsbaum aufgestellt wird. Natürlich wieder mit viel Trara und guter Laune. Schickt uns Eure schönsten Fotos vom Hungerbaum aus der Region. Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen per Mail an info@wasserburger-stimme.de