Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (172)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um eine besondere Geschwindigkeitsregel für Fahrer von schweren Fahrzeugen.

Im Jahr 2020 wurden im Zuge der StVO-Novelle mehrere Vorschriften in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen, die dem Schutz von Radfahrer und Fußgängern dienen sollen.

Eine der neuen Regeln betrifft Fahrer von großen Fahrzeugen:
„Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist“ (§9 Abs. 6 StVO).

Das heißt: überall dort, wo sich neben der Fahrbahn Geh- oder Radwege befinden oder anderweitig mit Fußgängern und Fahrradfahrern zu rechnen ist, müssen Lkw-Fahrer, aber auch Traktorfahrer mit entsprechend schweren Gefährten, beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

Bei einer Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern durch den Abbiegevorgang werden 140 Euro fällig. Außerdem wird ein Punkt eingetragen und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Unser Tipp: Fahrer von großen Fahrzeugen haben beim Abbiegen eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig haben ihre Fahrzeuge oftmals einen größeren „Toten Winkel“, wodurch sich die Gefahr erhöht, dass Fußgänger und Radfahrer übersehen werden. Neuere Fahrzeuge sind zu diesem Zweck mit Abbiegeassistenten ausgestattet, ältere Lkws wurden von den Speditionen zum Teil nachgerüstet.

Da die technische Ausstattung EU-Recht betrifft, konnten Abbiegeassistenten aber noch nicht zwingend für alle Fahrzeuge vorgeschrieben werden. Fußgänger und Radfahrer sollten deshalb versuchen, sich möglichst nicht im „Toten Winkel“ von Fahrzeugen aufzuhalten und sich ihrerseits langsam und vorsichtig an Kreuzungen zu nähern. Wenn beide Seiten die nötige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht an den Tag legen, können viele Gefahrensituationen vermieden werden.

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