Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (171)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es darum, wann bei der Mitnahme von Kindern ein Kindersitz vorgeschrieben ist.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt für die Mitnahme von Kindern im Fahrzeug: „Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den […] genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind“ (StVO §21 Abs. 1a).

Anders formuliert sind Kinder dann von der Kindersitzpflicht befreit, wenn sie entweder mindestens 12 Jahre alt oder aber größer als 150 Zentimeter sind.

Einige Beispiele:

Elf-jähriges Kind mit 140 Zentimeter Größe: Kindersitzpflicht

Elf-jähriges Kind mit 155 Zentimeter Größe: Keine Kindersitzpflicht

13-jähriges Kind mit 145 Zentimeter Größe: Keine Kindersitzpflicht

Zu beachten ist, dass der benutzte Kindersitz sowohl den gesetzlichen Normen entsprechen als auch für das Kind passend sein muss.

Deshalb ist es wichtig, bereits beim Kauf auf die Prüfsiegel gemäß Prüfnorm UN ECE Reg. 44/04 oder 129 zu achten. Außerdem muss der Sitz für die Größe des Kindes angemessen sein. Angegeben wird diese meist durch in Gewichtsklassen eingeteilte Gruppen (beispielsweise „geeignet für Kinder von 9 bis 18 Kilogramm“).

Der Kindersitz muss stets auf die Größe des Kindes abgestimmt sein und nötigenfalls durch einen anderen Sitz ersetzt werden. Für Babys und Kleinstkinder sind rückwärtsgerichtete Kindersitze beziehungsweise Babyschalen die mit Abstand sicherste Lösung. Werden diese auf dem Vordersitz transportiert, muss allerdings zwingend der Frontairbag deaktiviert werden, da dieser bei einem Unfall selbst zur Gefahr werden kann.

Unser Tipp: Lassen Sie sich beim Kauf eines neuen Kindersitzes umfassend beraten, um den richtigen Sitz zu finden und um sich auch mit der korrekten Bedienung auszukennen.

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