Stadtbaumeisterin erklärt die Situation der betriebenen Wärmetechnik eines Altstadt-Bistros

Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein sind in aller Munde. Auch zahlreiche Projekte, Einsparungen und Änderungen bei der Umsetzung von Alltagslösungen sind verstärkt zu erkennen. Bei der Einfahrt in die Altstadt ist im Außenbereich eines Bistros ersichtlich, dass an der Hauswand Heizstrahler angebracht sind. Diese machen den draußen sitzenden Bistrobesuchern ein besonders wohliges Gefühl. In Zeiten von Aufrufen, Energie zu sparen, schütteln einige Bürgerinnen und Bürger beim Anblick den Kopf. „Ist das überhaupt erlaubt“, fragt sich ein Teenager, der gerade ein Referat für die Schule erarbeitet, bei dem es um Energie-Verschwendung geht.

Nachgefragt bei Stadtbaumeisterin Mechtild Herrmann, heißt es: Die Stadt hat hier keine Handhabe, da die Strahler direkt am Gebäude angebracht sind. „Wir haben keinen Einfluss darauf“, betont Herrmann gegenüber der Wasserburger Stimme.

Wären Heizpilze auf Sondernutzungsgebiet aufgestellt, wäre die Stadt in der Lage, dies zu verbieten, doch in Form der Aufhängung nicht.

„Wenn die Stadt den Wirten öffentlichen Raum als Sondernutzung zur Verfügung stellt, können wir die Aufstellung von Heizpilzen untersagen. Mit der Anbringung am Gebäude haben wir keine Chance“, so die Stadtbaumeisterin zusammengefasst. Gästen stehe es frei, sich an den Gastronom oder die Besitzerin des Gebäudes zu wenden und um eine Abschaltung der Heizstrahler zu bitten.