Bundespolizei gestern: Mutmaßliche Urkundenfälscher durften nicht einreisen - Grenzkontrollen ließen falsche Identitäten auffliegen

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden im Landkreis gestern in gleich mehreren Fällen falsche, rumänische Identitäten aufgedeckt. So haben die Beamten die wahre Herkunft eines angeblich rumänischen Businsassen entlarvt. Davor mussten auch zwei Männer, die in einem Transporter unterwegs waren, den Bundespolizisten gegenüber eingestehen, dass sie ihre rumänische Staatsangehörigkeit lediglich vorgetäuscht hatten.

Und noch ein weiterer Busreisender versuchte bei der Passkontrolle vergeblich, sich als Rumäne auszugeben. Die mutmaßlichen Urkundenfälscher mussten ihre Reisepläne alle aufgeben.

Der Mann, der sich in einem italienischen Reisebus mit einer rumänischen Identitätskarte ausgewiesen hatte, war in Wirklichkeit syrischer Staatsangehöriger. Der Ausweis, den er den Kontrollbeamten vorzeigte, erwies sich als „glatte Fälschung“. Bei der Durchsuchung seines Reisgepäcks tauchte auch noch ein gefälschter italienischer Ausweis auf. Der 21-jährige Syrer wurde wegen illegalen Einreiseversuchs und Urkundenfälschung in zwei Fällen angezeigt.

Wenige Stunden zuvor wiesen sich einem Transporter mit deutschen Kennzeichen zwei Mitfahrer ebenfalls mit rumänischen Papieren aus. Ihre Ausweise waren, wie sich herausstellte, komplett gefälscht. Mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert, erklärten der 17- und der 22-Jährige, tatsächlich aus der Republik Moldau zu stammen. Beide erhielten jeweils Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise.

Für einen 33-Jährigen fand die Reise in einem in Italien zugelassenen Bus in gleicher Weise in der Bundespolizei-Kontrollstelle an der Inntalautobahn ein vorzeitiges Ende. Den Beamten war schnell klar, dass die mitgeführten Dokumente, ein rumänischer Ausweis und ein rumänischer Führerschein, falsch waren. Der vermeintliche Rumäne war auch in diesem Fall ein Moldauer. Er „kassierte“ ebenfalls eine Anzeige. Ein Abgleich seiner Personalien mit dem Datenbestand des Polizeicomputers ergab, dass er in der Vergangenheit schon einmal mit dem Vorwurf der Urkundefälschung in Verbindung gebracht worden war.

Die Rosenheimer Bundespolizei eröffnete den Männern abschließend, dass ihnen die Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland verweigert werden. Mit den jeweiligen Strafanzeigen im Gepäck mussten alle Vier das Land wieder verlassen.