Landratsamte erlässt Allgemeinverfügung für Tierhalter - Verkauf von Tieren nur unter Auflagen

Um eine Verbreitung der hochansteckenden und leicht übertragbaren Vogelgrippe zu vermeiden, haben Stadt und Landkreis Rosenheim Vorgaben zum Verkauf von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögel erlassen. Die notwendige Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht. Die Regelungen treten heute Nacht um 0 Uhr in Kraft, meldet das Landratsamt.

Die Allgemeinverfügung richtet sich an Tierhalter in Stadt und Landkreis Rosenheim, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse halten und ihre Tiere gewerbsmäßig abgeben. Sie dürfen das nur, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe tierärztlich auf Grippeviren untersucht wurden und ein negativer Bescheid vorliegt. Bei Enten und Gänsen reicht es, wenn 60 Tiere pro Bestand virologisch untersucht werden. Werden weniger als 60 Enten oder Gänse gehalten, sind alle vorhandenen Tiere zu untersuchen.

Der Transport von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln stellt ein erhöhtes seuchenhygienisches Risiko dar, die Vogelgrippe-Viren überregional zu verbreiten. Gemessen an den gravierenden tiergesundheitlichen Folgen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest für die betroffenen Tiere sowie die marktwirtschaftlichen Auswirkungen für die Bestände, ist es erforderlich, die Abgabe von Geflügel nur unter den genannten Bedingungen zuzulassen.

Die vollständige Allgemeinverfügungen können auf den Homepages von Stadt und Landkreises unter :https://www.rosenheim.de/politik-verwaltung/amtsblatt bzw. https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2022 nachgelesen werden.