Fest steht, Chlorwasser ist kein Garten-Gießwasser

Familie Meier aus dem Altlandkreis Wasserburg wohnt in einer Siedlung mit vielen Einfamilien- und Doppelhäusern. Überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen hier, die meisten nutzen ihre Gärten zur Sommerzeit sehr rege. Mittlerweile werden die Terrassen und Balkone abgeräumt, die Gärten winterfest gemacht. Dazu gehört auch der Pool. Das Wasser wird geleert.

„Und genau das wundert uns, denn da ist doch Chlor drin“, heißt es von den Meiers. In der Siedlung stehen in mehreren Gärten Pools.

Ein Nachbar habe mit einem Schlauch das Wasser in den Gully vor dem Gehweg geleitet, eine andere Familie hat mit Gießkannen voll altem Poolwasser die Blumen gegossen. „Was ist denn nun richtig“, fragen sich Martina Meier und ihr Mann.

Nachgefragt bei den Verantwortlichen der Kläranlage Wasserburg heißt es: Chlorwasser gehört nicht ins Grundwasser. Blumengießen mit dem nicht mehr gebrauchten Poolwasser sei nicht ratsam.

Erst bei einem Chlorgehalt von unter 0,05 Milligramm je Liter sei Gartengießen mit altem Poolwasser unschädlich.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass eine Ableitung mit Ziel Kläranlage erfolgt.

Schmutzwasser oder Regenwasser-Ableitung – ein Unterschied

In das Regenwassersystem soll Poolwasser mit hohem Chlorgehalt lieber nie. „Im Schmutzwasser wandert es in die Kläranlage der jeweiligen Kommune, so wäre es richtig“, erklärt ein Verantwortlicher aus dem Klärwerk der Stadt gegenüber der Wasserburger Stimme.

Der Bund Naturschutz betont, dass Poolwasser, das mit Zusätzen versehen ist, unbedingt über die Kanalisation entsorgt werden solle.

Warum kann es problematisch werden?

Moderne Kanalisationen sind überwiegend Trenn-Kanalisationen. Lediglich das Abwasser aus den Haushalten werde in die Kläranlage geführt.

Regenwasser fließt demnach über die Gullys auf der Straße in die Regenwasser-Kanalisation, das nicht geklärt wird. In den hauseigenen Abflüssen kann das Poolwasser rechtmäßig entsorgt werden, die Gefahr für die Umwelt ist gebannt.