Aktuelle Pressemitteilung der Kampenwandseilbahn GmbH - Ist jetzt der Weg frei für eine maßvolle Erneuerung?

Die Kampenwandseilbahn hält an ihren Plänen einer maßvollen Erneuerung fest: „Das Landsratsamt Rosenheim hat schon 2017 beschieden, dass unser Konzept den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Wir sind deshalb überzeugt, dass auch das Verwaltungsgericht dies so sehen wird,“ sagt jetzt Eric Zbil, Geschäftsführer des Betreibers, des Familienunternehmens Kampenwandseilbahn GmbH.

Gerade die naturschutz-fachlichen Aspekte seien im Rahmen des Genehmigungsverfahrens schon damals umfassend geprüft worden: „Die Unterlagen füllen mehr als 30 Aktenordner. Wir haben jederzeit im engen Austausch mit Gemeinde und Landkreis gestanden, am Ende hat das Landratsamt unser Vorhaben uneingeschränkt genehmigt,“ so Zbil.

Anfang 2021 habe das Landratsamt noch Nachfragen gestellt und auch hier habe der Betreiber alle denkbaren Anstrengungen unternommen, um den Naturschutz bestmöglich zu berücksichtigen. Das habe das Landratsamt Ende Juni 2022 auch bestätigt.

„Die auf Wunsch der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde geänderte natur-schonendere Baulogistik und die zusätzlichen natuschutzfachlich begründeten Auflagen, aber auch die freiwillige Begrenzung der bisherigen Betriebszeiten auf das seit langem übliche Maß gewährleisten eine umfängliche Naturverträglichkeit des Vorhabens. Deshalb wäre jetzt der Weg frei, dass das Amt seinen Genehmigungsbescheid für sofort vollziehbar erklärt,“ so Zbil, „diese sofortige Vollziehbarkeit müsste gerade im – richtig verstandenen – Interesse auch des Bund Naturschutz e.V. liegen.“

Das Verwaltungsgericht könne im Wesentlichen nur noch das neue Baulogistikkonzept überprüfen, das eine bessere Naturverträglichkeit der Baumaßnahmen an der Bergstation erreichen soll. „Dazu gehört zum Beispiel die Materialseilbahn. In der Genehmigung von 2017 war ein Materialtransport durch die Luft vorgesehen. Zum Schutz des Birkwildes reduzieren wir diese auf ein Mindestmaß und setzen eine Materialbahn ein,“ so Zbil.

Die Änderungsgenehmigung vom Juli 2022 betreffe außerdem noch verschiedene natur- und umweltrechtliche Nebenbestimmungen, die die Umweltverträglichkeit des Gesamtvorhabens weiter erhöhen sollen.

Wenn nun der Bund Naturschutz mit der Materialseilbahn die geänderte Baulogistik angreift, würde er bei einem Erfolg die Rückkehr zu Transportflügen erwirken.

„Entweder ist ihm das nicht bewusst oder er möchte bewusst das gesamte Erneuerungsprojekt zu Fall bringen. Dann müsste er das aber offen sagen und in der Region vertreten, dass er bemüht ist, nach 65 Jahren den Betrieb der Kampenwandseilbahn zu einem Ende zu bringen – in einem Gebiet, das weder Naturschutzgebiet noch Natura 2000-Gebiet ist und auch nach dem Alpenplan einer Weiternutzung offensteht,“ so Zbil.

Foto: Kampenwandseilbahn GmbH