Weil derzeit gehäuft Unfälle auftreten: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung in ganz Oberbayern unterwegs

Im Zuge einer „Aktionswoche Baustellensicherheit“ überprüft das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern nächste Woche im Zeitraum vom 10. bis 14. Oktober 2022 schwerpunktmäßig Baustellen in Oberbayern. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit stehen vermehrt schwere, in einigen Fällen sogar tödlich verlaufende Unfälle im Regierungsbezirk im Zusammenhang mit Mängeln bei Absturzsicherungen oder in Verbindung mit fehlerhaftem Umgang mit Arbeitsmitteln oder im Gerüstbau.

„Die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten ist das höchste Gut und daher wichtigstes Ziel der Tätigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes. Mit der aktuellen Schwerpunkt-Kontrollaktion wollen wir einmal mehr das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen ist“, unterstreicht Regierungspräsident Dr. Konrad Schober.  

Die Aktionswoche soll vor allem präventive Wirkung entfalten und dazu beitragen, die derzeit gehäuft auftretenden Unfälle auf Baustellen zu verringern. Aktuell hat sich das Baugeschehen in Oberbayern sowohl hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten auf Baustellen als auch in Bezug auf die erteilten Baugenehmigungen auf einem sehr hohen Niveau eingependelt.

Bereits die corona-bedingt zuletzt 2019 durchgeführte Aktionswoche der Gewerbeaufsicht ergab oftmals erhebliche Defizite im Arbeitsschutz auf Baustellen.

Deshalb prüft das Gewerbeaufsichtsamt im Rahmen der aktuellen Aktion bei unangekündigten Kontrollen die Beachtung von Sicherheitsbestimmungen, die dem Schutz der Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter dienen. Dazu werden vor allem Gerüste, Baugruben und Leitern begutachtet, aber auch mögliche Mängel im Bereich der allgemeinen Absturzgefahr sowie der fachlich korrekte Umgang mit Arbeitsmitteln eingehend untersucht.

Weiterführende Informationen zum Thema „Arbeitsschutz auf Baustellen“ sowie Hinweise zu Rechtsgrundlagen und praxisgerechten Lösungen zur Umsetzung der Baustellenverordnung sind auf den Internetseiten der Bayerischen Gewerbeaufsicht abrufbar unter:

http://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/technischer_arbeitsschutz/baustellen/index.htm.