Weniger Steuern, Heizungs-Check, Führerschein, mehr Mindestlohn pro Stunde und mehr für Minijobber – Das alles ändert sich im Oktober

Neben dem lang erwarteten Mindestlohn von zwölf Euro gibt es seit gestern eine Reihe von Erleichterungen für Menschen mit kleinerem Einkommen. Auf Hausbesitzer kommen neue Maßnahmen zu und auch für die Führerschein-Theorie gibt es eine Neuerung. Außerdem: Die Gasumlage kommt nicht – das heißt, die Gaspreise steigen also nun doch nicht wegen dieser Umlage. Eine kleine Zusammenfassung der nun neu geltenden Regeln und Gesetze im Land …

Verdienstobergrenze für geringfügig Beschäftigte wird erhöht

Nicht nur der Mindestlohn wird erhöht, auch Minijobber bekommen mehr. Durch eine Anhebung der Verdienstobergrenze erhalten die geringfügig Beschäftigten ab dem 1. Oktober 520 Euro im Monat, zuvor waren es 450 Euro.

Laut Koalitionsvertrag entspricht das einer Arbeitszeit von zehn Stunden in der Woche zu Mindestlohnbedingungen. Auch ‚Midi’jobber dürfen sich über ein Gehaltsplus freuen. Sie dürfen zukünftig zwischen 520,01 und 1.600 Euro pro Monat verdienen. Zuvor waren es zwischen 450,01 und 1.300 Euro.

Gesetzesänderung ab Oktober: Kurzarbeit läuft weiter

Die leichteren Zugangsbedingungen für Kurzarbeit wurden vom Kabinett über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. „Das verschafft den Unternehmen Planungssicherheit in einem derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld“, schreibt die Bundesregierung.

Corona-Regeln: Zum Doc nur mit Maske – im Flugzeug jetzt ohne

Der dritte Pandemie-Herbst bahnt sich an und die Bundesregierung warnte bereits vor einem Anstieg der Corona-Fälle und einer Belastung des Gesundheitssystems. Deshalb wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst und vom Bundesrat am 16. September abgesegnet. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 sollen die neuen Regelungen gelten.

Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern, heißt es dazu auf der Webseite der Bundesregierung. So soll es bundesweit eine Masken- und Testpflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geben. Auch in Arztpraxen soll das Tragen einer Maske ab Oktober verpflichtend sein.

Dasselbe gilt auch für den öffentlichen Personenfernverkehr.

In Flugzeugen entfällt das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Darüber hinaus können die Bundesländer aufgrund der Lage entscheiden, ob sie die Maskenpflicht auf den Nahverkehr, den Einzelhandel oder Veranstaltungen ausweiten.

Eine Testpflicht für Schulen und Kindergärten kann angeordnet werden, genauso wie eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse.

Erleichterte Arzneimittelabgabe wird verlängert

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet noch weitere Regeln. Die erleichterten Arzneimittelabgaberegeln werden bis zum 7. April 2023 verlängert. Diese Maßnahme wurde im Frühjahr 2020 im Rahmen der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungs-Verordnung eingeführt.

Corona-Impfungen weiterhin in Apotheken, Zahnarzt- und auch in Tierarzt-Praxen

Für eine Corona- oder Grippeschutz-Impfung müssen die Bürger nicht zum Impfzentrum oder zu ihrem Hausarzt gehen. Apotheker:innen, Tierärzte und Zahnärzte dürfen ab dem 1. Oktober bis zum 30. April 2023 weiter impfen. Zudem werden die Schulungen für Apotheker:innen zu Grippeschutz- und Covid-19-Impfungen wechselseitig anerkannt.

Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärmeverträge ab 1. Oktober gesenkt

Eigentlich sollte im Oktober die Gasumlage kommen. Das hat die Bundesregierung aber gestoppt. Dafür kommt bald eine Energiepreisbremse.

Trotz des Wegfalls der Gasumlage soll die Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Gas wie geplant vom 1. Oktober an reduziert werden, sagte Wirtschaftsminister Habeck. Die Mehrwertsteuer auf Gas soll vom 1. Oktober bis zum 31. März 2024 nur sieben statt 19 Prozent betragen. Die Finanzmittel zur Finanzierung der Senkung sind laut Habeck nicht in den genannten 200 Milliarden Euro (wir berichteten) enthalten.

Wegen Energiesparverordnung: Heizungscheck ab Oktober Pflicht

Die Energiekrise belastet die Bundesrepublik Deutschland, um sie zu bewältigen ist jeder aufgerufen, Energie einzusparen.

In diesem Sinne wurden auch zwei Energiesparverordnungen vom Bundeskabinett beschlossen. Die erste Verordnung trat im September in Kraft. Demnach dürfen unter anderem private Swimming-Pools nicht mehr beheizt werden.

Außerdem wurde eine Klausel gestrichen, wodurch Mieter nicht mehr verpflichtet sind, eine bestimmte Mindesttemperatur in Wohnräumen einzuhalten.

Die zweite mittelfristige Sparanordnung greift ab sofort ebenfalls und umfasst einen Heizungscheck. Dazu sind alle Hausbesitzer und Eigentümer:innen von Gebäuden verpflichtet. Sie sollen ihre Gasheizungen checken und optimieren lassen. Dafür haben sie zwei Jahre, bis zum 15. September 2024 Zeit.

Zudem muss ein hydraulischer Abgleich gemacht werden – uneffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden. Unternehmen, die einen Energieverbrauch von zehn Gigawattstunden haben müssen Energieeffizienzmaßnahmen einhalten.

Steuererklärung bis zum 31. Oktober abgeben

Die Steuererklärung ist für viele eine nervige Pflicht. Alle, die ihre Einkommens- und Grundsteuererklärung für das Jahr noch vor sich herschieben, haben noch bis zum 31. Oktober Zeit, diese beim Finanzamt einzureichen.

Theoretische Führerscheinprüfung

Alle, die ab Oktober oder später ihren Führerschein machen, müssen sich auf eine Änderung einstellen. Denn die Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung wurden überarbeitet und es kommen neue Fragen hinzu.