Blockabfertigungen: Kein Abfahren mehr möglich - Fahrverbote für den Lkw-Ausweichverkehr am Dienstag und zudem vom 10. bis 13. Oktober

Es war eine Notmaßnahme, um die seit Jahren unter dem Lkw-Ausweichverkehr leidenden Menschen im Inntal zu entlasten: Am 25. Juli wurde erstmalig die Abfahrt des Transit-Schwerlastverkehrs von den Autobahnen A8 und A93 – zur Umgehung des Staus in Folge von Blockabfertigungen an der österreichischen Grenze – verboten. Im Hinblick auf die nun bevorstehende erneute Blockabfertigung am kommenden Dienstag, 4. Oktober, (wir berichteten) zieht Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter eine Zwischenbilanz und kündigt die Fortsetzung der Maßnahme an:

„Die Zustände im Inntal konnten wir nicht länger hinnehmen. Um den Menschen wieder mehr Lebensqualität zurückzugeben, haben wir im Juli erstmalig die Sperrungen der Landstraßen für den Transit-Schwerlastverkehr an Tagen der Blockabfertigung gemeinschaftlich durchgesetzt. Diese Maßnahme hat sich bewährt und soll daher auch bei den angekündigten Blockabfertigungen am 4. Oktober sowie zudem vom 10. bis zum 13. Oktober für eine Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner sorgen.“

Die Durchsetzung der Abfahrverbote und die damit verbundenen Kontroll- und Verkehrsmaßnahmen obliegen der Bayerischen Polizei – das hatte  Innenminister Joachim Herrmann erklärt. Er appellierte an alle Lkw-Fahrer, die Abfahrtsverbote unbedingt einzuhalten:

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd werde die Einhaltung konsequent kontrollieren. Dabei unterstütze auch die Bayerische Bereitschaftspolizei. Bei Verstößen müsse der Lkw umkehren und es würden Geldbußen drohen.

Seit Ende Juli 2022 weisen Schilder entlang der beiden Autobahnen die LKW-Fahrerinnen und -Fahrer darauf hin, dass für LKW ab 7,5 Tonnen ein Ausweichen auf die Landstraßen und damit das Umgehen des Staus auf der Autobahn bei Blockabfertigung nicht mehr erlaubt ist.

Die Straßenverkehrsbehörden sperren damit auch bei der bevorstehenden Blockabfertigung am 4. Oktober die relevanten Straßen in den Landkreisen Miesbach, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land teilweise bereits ab den Autobahnanschlussstellen für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr. Betroffen ist das nachgeordnete Straßennetz ab den Autobahnausfahrten.

Diese Maßnahme habe bei der Blockabfertigung am 25. Juli sehr gut gewirkt. Die Sperrungen sollen daher auch künftig an Tagen mit Blockabfertigung an der deutsch-österreichischen Grenze fortgesetzt werden. Das bedeutet für den Transit-Schwerlastverkehr, dass er auf der Autobahn bleiben muss. Die Sperrungen werden auch Navigationsdienstleistern zur Verfügung gestellt und von der Verkehrsmeldestelle Bayern der Polizei an den Rundfunk gesendet.

Landrat Otto Lederer nimmt folgendermaßen Stellung hierzu:

„Die Blockabfertigung ist eine Zumutung für alle Betroffenen, sowohl für die Verkehrsteilnehmer, als auch für die Anwohner. Insbesondere der Lkw-Ausweichverkehr stellt für die Ortschaften im Inntal und darüber hinaus eine untragbare Situation dar. Die Beschilderung an den Staatsstraßen mit einem Fahrverbot für grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr trägt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Inntal bei.

Diese Maßnahme hat sich bei der letzten Blockabfertigung am 25. Juli 2022 bewährt. Die Polizei hat hier mit einem Großaufgebot die Einhaltung der Anordnung überwacht. Die vorhandene Beschilderung bleibt daher bestehen. Selbstverständlich beobachten wir die Situation weiter.

In einer Videokonferenz mit der Regierung von Oberbayern, dem Polizeipräsidium, den Ministerien, den betroffenen Landräten sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim wurde im Vorfeld die Gesamtthematik noch einmal besprochen und das gemeinsame Vorgehen abgestimmt. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten, insbesondere auch der Polizei, für die gute Unterstützung und das kooperative Miteinander.“