Neue Förder-Richtlinien für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Jugendhilfeausschuss neue Richtlinien für die Förderung der Jugendsozialarbeit und der Jugendarbeit im Landkreis Rosenheim erlassen. Diese Richtlinien wurden nun vom Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses einstimmig beschlossen. Beide Förder-Richtlinien wurden an aktuelle Bedarfe angepasst und konkretisiert.

So wurde in die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit unter anderem auch die finanzielle Beteiligung an der berufsfeldspezifischen Qualifizierung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit für Fachkräfte neu aufgenommen. Dies wird am Institut für Jugendarbeit in Gauting angeboten. Mit dieser Öffnung der Förderung für Fachkräfte mit weiteren pädagogischen Studien- und Ausbildungsabschlüssen soll dem Fachkräftemangel im Bereich Offener Kinder- und Jugendarbeit begegnet werden.

Die Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit des Landkreises Rosenheim wurde an die geänderte staatliche Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales angepasst. So fällt beispielsweise der notwendige Migrationsanteil von 20 Prozent für eine Förderung an Grundschulen weg. Und auch weitere Lockerungen sollen die Fördermöglichkeiten, besonders für Grundschulen, erleichtern. „Wir haben im Landkreis auch teilweise sehr kleine Schulen. Dem wollen wir auch Rechnung tragen“, erläutert Landrat Otto Lederer. So werden gemäß der neuen Richtlinie nicht nur volle Stellen gefördert, sondern auch Stellen mit einem Umfang von 20 oder minimal 10 Stunden. Zudem ist es nun möglich, dass sich zwei Schulen eine Fachkraft teilen.

Mit einem weiteren Beschluss wurden zwei neuen beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss bestellt: Wolfgang Baumann als Vertreter des Staatlichen Schulamts sowie Lisa Witte als Vertreterin der Evangelischen Kirche in den Jugendhilfeausschuss– sie werden jeweils vertreten von Susanne Danzl (Staatliches Schulamt) und Kristin Albrecht (Evangelische Kirche).