Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim ermittelte aktuelle Bodenrichtwerte

Über 2.700 Mal wechselten im zurückliegenden Jahr 2021 im Landkreis Rosenheim Immobilien den Eigentümer – Schenkungen und Übergaben im Rahmen der Erbfolge sind dabei nicht mitgerechnet.

Wie sich aus der Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses weiter ablesen lässt, wurde dabei mit einem Umsatz von knapp 1,5 Milliarden Euro und einem Zuwachs von rund 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr schon wieder eine neue Rekordmarke erreicht (2020: 1,2 Milliarden Euro, 2019: 1,0, 2018: 0,9 ).

Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und sind Grundlage für zahlreiche steuerliche und privatwirtschaftliche Bewertungen und Entscheidungen. Für die aktuelle Grundsteuererklärung in Bayern wird der Bodenrichtwert jedoch ausdrücklich nicht benötigt.

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre ermittelt, diesmal außertourlich bereits nach einem Jahr zum Stichtag 1. Januar 2022, so dass die nächste Feststellung zum 01.01.2024 erfolgt.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Grundstückswerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete. Für diese rund 850 Bodenrichtwertzonen im Landkreis wurden auf Basis aller ausgewerteten Verkaufspreise des vergangenen Jahres die Bodenrichtwerte neu festgesetzt.

Auch im zweiten Pandemiejahr 2021 führte eine anhaltend hohe Nachfrage nach Grundstücken – unter anderem bedingt durch die attraktive Lage des Landkreises Rosenheim und das niedrige Zinsniveau – bei einem weiterhin knappen Angebot zu deutlichen Preissteigerungen. Entsprechend mussten die Bodenrichtwerte gegenüber dem letzten Stichtag 31. Dezember 2020 angehoben werden: bei Wohnbaugrundstücken um durchschnittlich zirka  23 Prozent, bei Gewerbebauflächen um zirka 10 Prozent und bei Landwirtschaftsflächen um zirka 7 Prozent.

Inzwischen liegen schon bei etwa der Hälfte der Landkreiskommunen die Spitzenwerte für Wohnbauland über der 1.000-Euro-Marke. Das Jahr 2022 könnte allerdings eine Preisberuhigung mit sich bringen. Mit Spannung wird zu beobachten sein, wie sich die Kosten- und Ressourcenproblematik im Baubereich, das gestiegene Zinsniveau und die sich abzeichnenden massiven Einbrüche im Teilmarkt für Baulandflächen auf die Preisentwicklung auswirken werden.

Eine kostenlose Übersicht über das jeweils mittlere Bodenrichtwertniveau zum 01.01.2022 im Bereich der Hauptorte finden Sie auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-rosenheim.de/bauen/#tab-gutachterausschuss.

Demnächst liegen die Bodenrichtwerte bei den Gemeinden öffentlich aus und können dort kostenlos einen Monat lang eingesehen werden. Hierzu wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen der jeweiligen Gemeindeverwaltung verwiesen.

Eine amtliche Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig:

Über das Onlineportal www.boris-bayern.de können die Richtwerte für die Stichtage: 1. Januar 2022, 31. Dezember 2020, 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2016 gegen eine Gebühr von 32 Euro erworben werden. Über dieses Portal ist zudem eine Dauerauskunft für einen unbegrenzten Zugang auf alle Bodenrichtwerte des Landkreises gegen eine Gebühr von 400 Euro je Stichtag erhältlich.

Eine schriftliche Auskunft über die Geschäftsstelle ist für alle Stichtage möglich. Hierfür wird eine Gebühr von 37 Euro je Richtwert erhoben.