55-jährigen Mann aus dem Landkreis fordert im Internet zu Mord an Bundestagsabgeordnetem auf - Fünf Monate auf Bewährung

Ein italienischstämmiger 55-jähriger Arbeitsloser aus dem Landkreis Rosenheim war über die Maskenaffäre eines Bundestagsabgeordneten derart empört, dass er auf seinem Facebook-account ein großes Bild des Abgeordneten veröffentlichte und mit dem Kommentar versah: „Abgeordneter verlässt Fraktion, behält Mandat“. Nachdem mehrere Mitglieder in dieser Facebook-Gruppe ihren Kommentar dazu abgegeben hatten, ließ sich der Angeklagte dazu hinreißen, ein Bild von einer Pistole der Marke „Walther“ zu posten und mit dem Kommentar zu versehen: „Walther – erledige das mal!“ Darin sah die Staatsanwaltschaft eine Aufforderung zum Mord an dem Bundestagsabgeordneten. Dafür stand der Angeklagte jetzt in Rosenheim vor Gericht.

Er gestand den Kommentar ein, obwohl, wie er sagte, er sich daran gar nicht mehr erinnern könne, weil er betrunken gewesen sei. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wieviel Alkohol er denn so getrunken habe, gab der Angeklagte zu, dass es schon ein bis zwei Flaschen Wodka am Tage gewesen seien. An den Post könne er sich gar nicht mehr erinnern, aber der sei dumm gewesen. Dass dieser Abgeordnete nach der Maskenaffäre einfach sein Mandat behalten habe, habe den Angeklagten tierisch geärgert. Auch die zuständige Kriminalbeamtin, die als Zeugin befragt wurde, räumte ein, dass der Angeklagte schon sehr viel getrunken habe. Dann habe er wieder eine Entziehungskur absolviert und nach der Entziehungskur erneut mit dem Trinken begonnen. Seit der Corona-Pandemie sei das so hin- und her gegangen.

Als die Richterin die Straftaten aus dem Bundeszentralregister verlas, kam heraus, dass es seit 1995 Vorkommnisse gegeben hat, die mit Trunkenheit zu tun hatten. So wurde der Angeklagte insgesamt zwölfmal verurteilt, unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Trunkenheit, wegen Fahrens ohne Führerschein und unerlaubtem Handel mit Drogen. 2020 sei er zuletzt verurteilt worden wegen einer massiven Beleidigung eines Polizeibeamten und seine Bewährungszeit laufe noch.

So blieb die Frage, wie der Angeklagte zu verurteilen sei. Es sei zwar nichts passiert, aber die Aufforderung zum Mord am Bundestagsabgeordneten sei zu schwer wiegend, als dass man es bei einer Geldstrafe bewenden lassen könne. Staatsanwältin und Richterin waren sich hier einig und so wurde der Angeklagte zu fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Richterin fand die vielen Vorstrafen des Angeklagten ebenso bedenklich wie die Tatsache, dass nach seiner letzten Verurteilung nur vier Monate vergangen seien, bis er wieder straffällig geworden sei. „Ihnen sollte klar sein, dass das das letzte Mal ist, dass Sie mit einer Bewährungsstrafe davonkommen“, ergänzte sie. „Die Gefahr, dass jemand in der Facebookgruppe Ihre Aufforderung ernst nimmt, ist groß“, fügte sie hinzu, und der Angeklagte solle vorsichtig sein, was er bei Facebook poste.

Der Entzug vom Alkohol sei sehr wichtig für ihn, „denn Sie müssen ja immer damit rechnen, dass Sie Straftaten begehen, wenn Sie betrunken sind.“ Der Entzug werde noch ein harter Kampf für den Angeklagten, meinte die Richterin, denn sie verfügte auch die Gestellung eines Bewährungshelfers, eine Bewährungszeit von vier Jahren, die Aufforderung, keinen Alkohol mehr zu konsumieren und ein Alkoholscreening alle drei Monate. Schließlich verlangte sie auch von ihm einen wöchentlichen Besuch bei einer Therapiegruppe.

Der Angeklagte hatte aber wohl  das Gefühl, eine gnädige Richterin gefunden zu haben und verzichtete noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel.

RP