Jugendhilfeausschuss gab schon mal grünes Licht für neue Fachkraft - Noch warten auf die Aufnahme ins staatliche Förderprogramm

Mehreren Anträgen auf eine sozialpädagogische Unterstützung an Schulen im Landkreis hat der Jugendhilfeausschuss jetzt einstimmig stattgegeben.

Sowohl die Grundschulen in Pfaffing und Ostermünchen, als auch die Staatliche Berufsschule II in Rosenheim haben einen Antrag auf eine sozialpädagogische Fachkraft an ihrer Schule gestellt gehabt. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt nun, diese Anträge in das staatliche Förderprogramm aufzunehmen. Sofern diesem Antrag dann stattgegeben werde, übernehme der Landkreis Rosenheim anteilig die Personal- und Sachkosten.

Im Fall der Berufsschule teilt sich der Landkreis die Kosten mit der Stadt. Der Landkreis übernimmt zwei Drittel, die Stadt ein Drittel.

Den Anträgen der Berufsschule I in Rosenheim sowie der Berufsschule Wasserburg auf Erhöhung der bestehenden, sozialpädagogischen Förderung auf je 30 Wochenstunden wurde ebenfalls zugestimmt.

Für die Anträge zur Förderung der Jugendsozialarbeit im Landkreis Rosenheim hat der Jugendhilfeausschuss zudem neue Richtlinien einstimmig beschlossen, ebenso für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis.

Beide Richtlinien wurden an aktuelle Bedarfe angepasst und konkretisiert.