Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (156)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die Lichtpflicht im Ausland.

 

 >>Wer mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fährt, sollte sich vorher über die Verkehrsregeln in den Zielländern informieren. Denn auch wenn das Verkehrsrecht innerhalb der Europäischen Union harmonisiert ist, weichen einige Verkehrsregeln von den unsrigen ab. Ein Beispiel ist die Lichtpflicht, die in vielen Ländern Europas auch für Pkws gilt.

In folgenden Ländern heißt es auch am Tag und auf allen Straßen „Licht an!“:

Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien.

In Italien, Rumänien und Ungarn gibt es ebenfalls eine Lichtplicht am Tag, diese gilt greift allerdings nur außerorts. In Kroatien und Moldawien gibt es eine Lichtpflicht für alle Straßen in den Wintermonaten. In einigen der genannten Länder ist auch das Fahren mit Tagfahrlicht erlaubt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vorab erkundigen oder im Zweifel immer mit Abblendlicht fahren. Bei Verstößen werden Bußgelder ab 10 Euro erhoben. Am teuersten ist es in Dänemark und Norwegen, dort werden 135 Euro bzw. 195 Euro fällig.

Auch wenn es in Deutschland bis dato nur für Krafträder eine generelle Lichtpflicht am Tag gibt, empfiehlt es sich auch bei uns, immer mit Licht zu fahren. Vor allem in schattigen Bereichen oder wenn es bewölkt ist, wird man von so Anderen besser gesehen. Der Strombedarf ist vor allem bei modernen Lichtsystemen sehr gering, sodass der Einfluss auf den Spritverbrauch vernachlässigbar ist. Der Gewinn an Sicherheit ist hingegen nicht zu unterschätzen.

Unser Tipp: Auch die Warnwestenpflicht ist bei vielen unserer europäischen Nachbarn deutlich strenger. Eine Übersicht haben wir für Sie bereits vor einiger Zeit in einem anderen Verkehrstipp zusammengestellt: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2021/07/07/die-warnwestenpflicht-im-in-und-ausland/.<<

 

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