„Aufgrund des enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform" heißt es dazu auf der Finanzamt-Steuerplattform

In ganz Deutschland müssen Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstückbesitzer von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben. Das hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ergeben – wir berichteten mehrfach. In der Regel findet diese Erklärung zur Grundsteuer elektronisch über die Plattform Elster (Elektronische Steuererklärung) statt. Darin werden unter anderem Daten zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert der Immobilie angegeben.

Am Wochenende hat diese Neuregelung nun dazu geführt, dass Elster wegen der vielen Anfragen gleich mal überlastet war. Auf der Internetseite heißt es dazu: „Aufgrund des enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit. Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können.“

Betroffen sei den Angaben zufolge auch die Nutzung von Mein ELSTER sowie der App „ElsterSmart“, „wenn die ElsterSmart-App und Mein ELSTER auf unterschiedlichen Geräten verwendet werden“.