Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (155)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die Frage: Dürfen Parkscheine weitergegeben werden?

 >>Der Einkauf hat kürzer gedauert als erwartet und auf dem zuvor gelösten Parkschein ist noch eine erhebliche Restzeit vorhanden – gleichzeitig sieht man einen anderen Autofahrer, der gerade ein Ticket ziehen will. Eine Frage, die sich viele in einer solchen Situation stellen ist: darf der Parkschein legal weitergegeben und benutzt werden?

Für öffentliche bzw. kommunale Parkplätze lautet die Antwort: ja, das Weitergeben des Parktickets ist erlaubt. Parkgebühren werden vor allem erhoben, um Dauerparken zu verhindern und den Parkraum möglichst vielen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wird auch dann erreicht, wenn der Parkschein an einen anderen Fahrer weitergegeben wird.

Auf privaten Parkplätzen kann der jeweilige Betreiber hingegen eigene Regeln festlegen und eine Weitergabe des Parktickets entsprechend untersagen. Auch wer sein Ticket per App löst, kann es logischerweise nicht weitergeben. Da die Parkzeit hierbei aber ohnehin meist flexibel angegeben werden kann, ist eine bedarfsgerechte von Haus aus Bezahlung einfacher.

Unser Tipp: Gegen die Weitergabe von Parktickets ist auf öffentlichen Parkplätzen nichts einzuwenden. Wichtig ist jedoch in allen Fällen, die maximale Parkzeit nicht zu überschreiten. Ansonsten wird im günstigsten Fall ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig. Je länger die Parkzeit überschritten wird, desto teurer wird der Verstoß. Ab einer Überschreitung von drei Stunden beträgt das Verwarnungsgeld 40 Euro zuzüglich Gebühren. Auf Privatparkplätzen können auch weitaus höhere Vertragsstrafen erhoben werden.<<

 

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