Nach Unfalltod der jungen Rollerfahrerin gibt es Untersuchungen - Das sind die Aufgaben der Unfallkommission

Die Meldung des Unfalls zwischen einem Roller und einem Auto an der Gemeindestraße von Starnhöllmühle nach Voglberg bewegt nach wie vor die Region. Eine junge Rollerfahrerin erlag im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. (Wir berichteten)

Wichtig für die hinterbliebene Familie der Schülerin ist, dass zukünftig dort keine Verkehrsunfälle mehr passieren. Das ist auch der Marktgemeinde Haag wichtig, der die Straße gehört.

Der Bereich, in dem der Unfall passierte, ist unstet und an der Unfallstelle wird die Sicht durch eine Naturschutzhecke beeinträchtigt. So drückt es auch das Landratsamt Mühldorf auf Nachfrage der Haager Stimme aus.

Wird an der Unfallstelle untersucht?

Jetzt ist klar: Kurz nach dem Unfall wurde eine Unfallkommission eingesetzt, um den Straßenverlauf gemeinschaftlich zu untersuchen.

Details zu den Aufgaben einer Unfallkommission

Nachgefragt bei der Pressestelle des Landratsamt Mühldorf erklärt Pressesprecher Wolfgang Haserer gegenüber der Haager Stimme Details dazu:

UNFALLKOMMISSIONEN führen die örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle durch. Sie setzen sich aus Vertretern der Straßenbaubehörden, der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei zusammen. Die Bekämpfung von Verkehrsunfällen ist dabei eine Gemeinschaftsaufgabe von Straßenbaubehörde, Straßenverkehrsbehörde und Polizei.
Die Unfallkommission ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 StVO (VwV-StVO) verankert. Dort ist festgelegt, dass zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen Unfallkommissionen einzurichten und die Zuständigkeiten, die Organisation und die Aufgaben zu regeln sind.

Haag nutzt dieses Instrument

Das bayerische Innenministerium hat mit Schreiben vom 06.09.2001 den Gemeinden empfohlen, in schwierig gelagerten Einzelfällen die für den Landkreis gebildete Unfallkommission an der Maßnahmenfindung zur Beseitigung der Unfallhäufungsstellen auf ihrem eigenen Straßennetz zu beteiligen. „Von dieser Empfehlung hat der Markt Haag Gebrauch gemacht“, so Haserer.
Die Unfallkommissionen unterbreiten in diesen Fällen den Gemeinden Lösungsansätze bzw. -empfehlungen. Eine zwingende Vorgabe von Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission ist nicht möglich. Vielmehr soll den Gemeinden durch die Möglichkeit der Beteiligung der Unfallkommission ermöglicht werden, das Fachwissen und die Erfahrungswerte dieses wirksamen Instrumentes zur Verkehrsunfallbekämpfung auch für ihren Zuständigkeitsbereich zu nutzen.

Empfehlung muss nicht zwingend umgesetzt werden

„Die Entscheidung, welche Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle letztendlich getroffen werden, obliegt ausschließlich den sachlich zuständigen Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung“, heißt es aus dem Landratsamt Mühldorf abschließend.