Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (154)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um ein besonderes Überholrecht für Radfahrer.

 

>>Es ist eine alltägliche Situation: eine Ampel zeigt Rot und der Verkehr kommt zum Stehen. Einige aber nutzen die Gelegenheit, um voranzukommen: Radfahrer fahren rechts an den wartenden Autos, Bussen und LKWs vorbei, um unmittelbar vor der Lichtzeichenanlage stehen zu bleiben. Dies geschieht völlig zurecht, denn die Straßenverkehrsordnung sagt: „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen“ (§5 Abs. 8 StVO).

Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs muss man folglich stets damit rechnen, dass sich Radfahrer an der Kreuzung rechts vorbeischlängeln. Vor allem beim Losfahren und beim Rechtsabbiegen ist besondere Vorsicht geboten. Eine ausreichende Verkehrsbeobachtung – also der mehrfache Blick in die Spiegel sowie der Schulterblick – ist unabdingbar.

Auch für Radfahrer besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Schon aus Selbstschutz sollten sie damit rechnen, dass Kraftfahrzeugführer sie übersehen können. Außerdem sollte man sich als Fahrradfahrer die Frage stellen, ob das Überholen überhaupt sinnvoll ist. Dies wird vor allem der Fall sein, wenn man an der Kreuzung rechts abbiegt oder wenn sich in unmittelbarer Nähe ein Radweg anschließt. Fährt man hingegen weiter auf der Fahrbahn geradeaus, ist die Sinnhaftigkeit fraglich. Letztlich führt das Überholen dann nur dazu, dass man einige Meter weiter vorne an der Ampel wartet. Sobald der Verkehr wieder fließt, setzen ihrerseits die Autos und LKWs zum Überholen an – Überholvorgänge, die allen Beteiligten hätten erspart werden können und die folglich ein unnötiges Risiko bedeuten.

Unser Tipp: Die Grundregel aus Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung gilt auch in den hier geschilderten Situationen. Alle Verkehrsteilnehmer müssen ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht an den Tag legen. Das bedeutet für die Fahrer von Kraftfahrzeugen, dass sie stets mit Radfahrern vor, hinter und neben sich rechnen müssen. Andererseits sind auch Radfahrer in der Pflicht und sollten nur dann Überholen, wenn es ihnen auch einen wirklichen Zeitvorteil verschafft. Andernfalls macht es mehr Sinn, mit den anderen Fahrzeugen in der Schlange zu warten.<<

 

Fahrschule Eggerl

Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling | Tacherting | Traunreut  

Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de