Mann aus dem Altlandkreis muss 1.000 Euro Bußgeld zahlen - Zur Verhandlung nicht erschienen

Vor dem Amtsgericht Rosenheim wurde jetzt einem Mann aus dem Altlandkreis Wasserburg vorgeworfen, seinem 14-jährigen Sohn das Besuchen der Schule verboten zu haben. Die Leiterin der betroffenen Schule hatte diesen Vorgang beim Schulamt gemeldet, das wiederum sofort die Polizei verständigte. Gegen den Vater wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er hatte 1.000 Euro zu zahlen. Dagegen legte der Vater Einspruch ein.

Zum anberaumten Gerichtstermin erschien er jedoch ohne Angabe von Gründen nicht. Der Einspruch wurde damit verworfen. Allerdings: Den Einspruch kann der Vater jederzeit wiederholen.

In einem persönlichen Gespräch mit der Wasserburger Stimme räumte ein Sprecherin des Amtsgerichts ein, dass die Zahl der Schulverweigerer signifikant ansteige. Dies sei besonders während der Corona-Pandemie zu beobachten gewesen.

Die allgemeine Schulpflicht besteht in Bayern immerhin schon seit 1802. Sie verhindert, das Bildung nur denen zuteil werden kann, deren Eltern das für wichtig erachten. „Eine allgemeine Schulpflicht hilft der gesamten Gesellschaft und fördert eben nicht Zufälligkeiten wie Abstammung bei der Bildung und Ausbildung der Jugend“, so die Sprecherin.