Alle Eigentümer müssen von Juli bis Oktober eine Erklärung an das Finanzamt abgeben - Online oder auf Papier

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen, gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 aber  für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat deshalb im vergangenen November zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern dann nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümer müssen eine sogenannte Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den ‚Grundsteuermessbetrag‘ fest und übermittelt diesen an die Kommune.

Die Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst.

Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümern in Form eines Bescheids, dem Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt.

Den Grundsteuerbescheid erhält man dann voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für den Eigentümer?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Hierzu wurde jeder Betroffene durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich – der Stichtag.

Was ist zu tun?

Die Grundsteuererklärung kann man in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch über ELSTER – das Online-Finanzamt – unter www.elster.de abgeben.

Sofern man noch kein Benutzerkonto bei ELSTER hat, kann man sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für jemanden nicht möglich sein, könne dies auch auf Papier geschehen. Die Vordrucke hierfür gibt es ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, im Finanzamt oder in der Gemeinde.

Bitte die Abgabefrist einhalten.

Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch eine steuerliche Vertretung abgegeben werden.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen unter www.grundsteuer.bayern.de.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die einen beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern online unter www.grundsteuer.bayern.de.

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr auch telefonisch erreichbar: 089 30700077

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand der Grundsteuererklärung absehen.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig.