DGB Oberbayern: Viele Unternehmen im Agenturbezirk Rosenheim erfüllen die Quote leider nicht

Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am heutigen Donnerstag, 5. Mai, fordert der DGB-Regionsgeschäftsführer für Oberbayern – Günter Zellner – dazu auf, mehr Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen.

„Für Menschen mit Behinderungen ist der Arbeitsmarkt immer noch exklusiv, statt inklusiv. Die Corona-Pandemie habe hierbei einen negativen Impuls gesetzt. Wenn Menschen mit Behinderungen einmal ihren Arbeitsplatz verloren haben, dann sei es für sie deutlich schwerer, einen neuen zu finden. Sie seien häufiger und länger arbeitslos und das, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert seien.

Die Unternehmen müssten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ernst nehmen. Bei der Ausbildung oder Beschäftigung dieser Zielgruppe könnten die Arbeitgeber auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb.

Trotzdem seien viele Unternehmen noch zu zögerlich, so Zellner. Hier brauche es stärkere Anreize. Insbesondere diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen wenn sie die Barrieren in ihren Köpfen nicht abbauen.“

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe vor für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von null Prozent.

Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sollte zügig und insgesamt angehoben werden (pro fehlendem Arbeitsplatz pro Monat). Die Forderung:

·         bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro,

·         bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro,

·         bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro,

·         bei einer Beschäftigungsquote von null Prozent soll eine vierte Staffel in der Ausgleichsabgabe eingeführt werden und die Ausgleichsabgabe hier zukünftig bei 1.300 Euro liegen.