Betrügerisches Ehepaar aus dem nördlichen Landkreis Rosenheim vor dem Amtsgericht

Vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Rosenheim waren dieser Tage Eheleute aus dem nördlichen Landkreis Rosenheim angeklagt. Die Staatsanwaltschaft legte dem 36-jährigen Ehemann und der 38-jährigen Ehefrau mehrfachen Betrug und Subventionsbetrug zur Last. Gleich zwei Anklageschriften der Staatsanwaltschaft lagen dem Gericht vor.

Vor fünf Jahren bereits hätten sie beim Bezug einer Wohnung einen Kaufvertrag mit der bisherigen Mieterin der Wohnung über die in der Wohnung befindliche Einbauküche geschlossen. Die 6.000 Euro, auf die man sich als Kaufpreis geeinigt hatte, sollten in monatlichen Raten von 1.000 Euro bezahlt werden.

Nach dem Einzug in die Wohnung sollen die Eheleute aber überhaupt nicht daran gedacht haben, den Kaufpreis für die Küche zu bezahlen. Da sie wohl auch die Miete nicht rechtzeitig entrichteten, wurde drei Jahre später die Wohnung zwangsgeräumt. Kurz vorher sollen die Angeklagten die Einbauküche, die immer noch nicht bezahlt war, aber ausgebaut und aus der Wohnung entfernt haben.

Sie hatten die Absicht, erneut umzuziehen und fälschten Dokumente, die ihnen ein durchschnittliches Einkommen von insgesamt 16.000 Euro monatlich bescheinigten. Schließlich haben sie einem Kaufinteressenten ihres Pkw zum Preis von 4.000 Euro angeboten, 1.000 Euro Anzahlung sofort kassiert und seien anschließend mit dem Fahrzeug verschwunden.

In der zweiten Anklageschrift wurde den Eheleuten Subventionsbetrug vorgeworfen.

Sie hätten bereits im April 2020, also kurz nach dem ersten Lockdown in der Corona-Pandemie, einen Antrag auf Soforthilfe gestellt und hätten wahrheitswidrig angegeben, vier Vollzeitarbeitskräfte zu beschäftigen.

Bereits im Mai 2020 wurden 9.000 Euro Soforthilfe an die Angeklagten überwiesen. Dieses Geld hätten sie unmittelbar nach dem Eingang in bar abgehoben und anderweitig verwendet. Im Juni 2020 habe es eine weitere Soforthilfeüberweisung in Höhe von 15.000 Euro gegeben. Die Angeklagten hätten hier Glauben machen wollen, zehn Teilzeitkräfte in ihrem Kleinunternehmen zu beschäftigen.

Der angeklagte Ehemann sei selbstständiger Maler, seine Ehefrau arbeite nicht, sie habe zwei kleine Kinder zu versorgen und beziehe, ebenso wie ihr Mann, Arbeitslosengeld, ließen die Angeklagten ein.

Sie gaben die ihnen zur Last gelegten Straftaten vollumfänglich zu, äußerten sich aber vor Gericht nicht selbst. Das überließen sie ihren Verteidigern.

Der Vorsitzende Richter Günter Knoblauch trug abschließend aus dem Bundeszentralregister vor, dass es gegen den Ehemann dort bisher keine Einträge gegeben habe, während die Ehefrau bereits drei Einträge vorzuweisen habe: Zweimal wegen Betruges und einmal wegen Diebstahls. Für den Diebstahl wurde sie bereits zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, die Strafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auch diesmal eine Bewährungsstrafe beantragten, weil die beiden Angeklagten vollumfänglich geständig waren und sie zwei kleine Kinder zu betreuen hätten, wollte auch das Schöffengericht es bei einer Bewährungsstrafe belassen: Ein Jahr und elf Monate Gefängnis für die Frau und zehn Monate Gefängnis für den Mann.

Die erschlichenen 31.000 Euro müssen sie natürlich auch zurückzahlen.

Dass sie mit Hilfe von Urkundenfälschungen und falschen Angaben Corona-Hilfsgelder beantragt haben, wertete das Gericht als schwerwiegend und strafverschärfend ein.

Die angeklagte Ehefrau „feierte“ am Prozesstag ihren Geburtstag.

RP