Die Jungtiere des Wildes schützen, bittet das Veterinäramt Rosenheim - Besonders gefordert: Die Hundehalter und Landwirte

In den kommenden Wochen steht wieder die Brut- und Setzzeit von Rehkitzen, Junghasen und Wiesenbrütern an. Für die Jungtiere keine einfache Zeit: Daher bittet das Veterinäramt Rosenheim die Bürgerinnen und Bürger, sich umsichtig zu verhalten. Das heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde am heutigen Mittwoch-Nachmittag.

Dazu gehöre, dass Erholungssuchende auf den Wegen bleiben, um Jungtiere nicht aufzuschrecken. Besonders gefordert seien die Hundehalter. Sie sollten darauf achten, dass ihre Vierbeiner nicht dem Jungwild nachstellen oder Wiesenbrüter in der Brut und bei der Aufzucht stören.

Hunde sollten daher stets so ausgeführt werden, dass sie nicht ihren natürlichen Jagdtrieb ausleben könnten und auf dem Weg bleiben. Im Zweifelsfall sei es besser, den Hund an die Leine zu nehmen.

Eine besondere Verantwortung komme in dieser Zeit den Landwirten zu, da die Jungtiere besonders gern in Wiesen und Futterflächen entlang von Waldrändern gesetzt werden. Weil sich Jungtiere bei Gefahr instinktiv ins hohe Gras drücken und nicht weglaufen, werde das Kreiselmähwerk jedes Jahr zur Todesfalle.

Landwirte, so der Rat des Veterinäramtes, sollten den Mähzeitpunkt umsichtig planen und rechtzeitig mit dem Jäger absprechen. Scheuchen, Kitzretter und Drohnen könnten im Vorfeld zur Anwendung kommen.

Eine einfache Maßnahme, die zudem im Artenschutzgesetz festgeschrieben sei, sei die richtige Mähstrategie. Demnach solle eine Wiese von innen nach außen gemäht werden. So könnten die Tiere in der noch bestehenden Deckung fliehen und müssten nicht über bereits gemähte Flächen flüchten.

Zudem könnten, durch umsichtiges Mähen, auch die Tiere im eigenen Stall geschützt werden. Denn so werde verhindert, dass Giftstoffe aus den Kadavern toter Tiere in das Futter gelangen.

Gute Tipps würden sich im Mäh-Knigge befinden, den das Bayerische Landwirtschaftsministerium erstellt hat und der auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de) eingesehen oder heruntergeladen werden kann.