Umbau eines Nebengebäudes in Urfarn und Neubau einer Doppelgarage problematisch

Eigentlich wollte der Hauseigentümer in Urfarn seine Scheune und den Geräteschuppen in eine Doppelgarage umbauen. Doch dann beauftragte er eine Baufirma und die stellte fest, dass die vorhandene Bausubstanz für einen Umbau denkbar ungeeignet sei. Und da entschlossen sich Bauherr und Baufirma kurzerhand zum Abriss des gesamten Nebengebäudes. Damit sei eine Situation entstanden, die seinen Bestandsschutz verwirkt.

Christian Stadler (B90/Die Grünen) meinte nur: „Abreißen darf er, ob’s aber schlau ist?“ Und Wolfgang Janeczka (SPD/LLW): „Durch den Abriss hat er sein Baurecht verwirkt!“

Im Ergebnis stellte der Wasserburger Bauausschuss fest, dass der Eigentümer sich nicht auf den Bestandsschutz eines Gebäudes berufen könne, wenn er es wegreißen lässt.

Durch den Abriss verliere er sein Baurecht und so lehnte der Bauausschuss den Bauantrag einstimmig ab.

Das Landratsamt Rosenheim muss nun die Angemessenheit der Nebenanlagen prüfen. Vielleicht könnte das geplante Nebengebäude auch in das Hauptgebäude integriert werden.