Alleinbeteiligt auf der A8 gegen die Schutzplanken gerutscht - Polizei, Feuerwehr und Autobahnmeisterei im nächtlichen Dauereinsatz

Der erneute und anhaltende Schneefall auch in der Nacht zum heutigen Sonntag hat zu mehreren Unfällen auf der Bundesautobahn A8 im Landkreis und an der Landkreisgrenze gesorgt: Der Winterdienst der Autobahnmeisterei Rosenheim war im Einsatz, um die Beeinträchtigung für Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Trotzdem kam es zu mehreren Verkehrsunfällen und Behinderungen im Bereich zwischen den Anschlussstellen Rohrdorf und Bernau.

Neben mangelhafter Bereifung – zwei der Pkw waren mit Sommerreifen ausgestattet – war die Hauptunfallursache in allen Fällen nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen, sagt die Polizei am Sonntagmorgen.

Sieben Fahrzeuge kamen bei schneeglatter Fahrbahn ins Schleudern und Rutschen, was auch für den übrigen Verkehr zu weiteren Behinderungen und damit einhergehenden Gefahren führte. Sechs Mal kam es zu Unfällen, bei denen die Fahrzeuge alleinbeteiligt gegen die angrenzenden Schutzplanken prallten.

In einem dieser Fälle wurde zusätzlich ein anderer Pkw in Mitleidenschaft gezogen. Glücklicherweise entstand jedes Mal ‚lediglich Sachschaden‘. Die  Gesamtschadenshöhe beträgt geschätzt etwa 26.000 Euro.

Beteiligt waren insgesamt sechs Pkw und ein Sattelzug. Ein weiterer Pkw kam auf der Fahrbahn ins Schleudern und anschließend nicht mehr von der Stelle, verunfallte jedoch nicht. Polizei, Feuerwehr und Autobahnmeisterei waren mehrfach im Einsatz.

Die Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass auch mit entsprechender Bereifung in jedem Fall die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen, Straßenverhältnissen und Fähigkeiten des Fahrzeugführers anzupassen ist. Das Führen eines Fahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eis- oder Reifglätte – ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Verhältnisse und nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechter Witterung – stelle jeweils eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werde.