23-jähriger Mann aus Wasserburg zu Gefängnisstrafe verurteilt

Vor dem Amtsgericht Rosenheim musste sich jetzt ein 23-jähriger Mann aus Wasserburg verantworten. Er wurde beschuldigt, ohne Führerschein einen Motorroller gefahren zu haben und Drogen, die nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht gestattet sind, besessen zu haben. Da er bereits im vergangenen Jahr wegen Drogenhandels zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war, wurde er aus der Justizvollzugsanstalt im Gericht vorgeführt. Bevor er seine Haftstrafe angetreten habe, sei er in Gabersee gewesen, sei dort aber geflohen, weil er mit dem Pflegepersonal „einfach nicht“ klargekommen sei. Gelernt habe er Friseur. 

An jenem Abend im Oktober 2021 habe er einen Motorroller genommen, weil er nicht von der Polizei erwischt werden wollte. Doch die rückte aus, weil es einen schweren Raub gegeben hatte und man einen dunklen Motorroller suchte. Der Angeklagte wurde gefunden, weil er nachts unbeleuchtet durch die Gegend fuhr. Auf das Blaulicht und das Martinshorn der Polizeibeamten reagierte er nicht, so dass die Beamten versuchten, ihn zu stellen, was auch gelang. Dabei stellte sich aber heraus, dass er der Bruder des gesuchten Räubers gewesen sei. Die Beamten wussten bei der Feststellung der Identität des Mannes, dass er aus Gabersee entweichen konnte. „Das war ein richtiger Zufallsfund“, erklärte der Polizeibeamte, der als Zeuge vor Gericht geladen war. Bei der anschließend durchgeführten Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten fand man noch diverse Drogen in einer Menge, die einen Eigenkonsum überstieg.

In der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte bisherige Therapien zum Drogenentzug sämtlich abgebrochen hat, er also, wie der Staatsanwalt erklärte, ein „Bewährungsversager“ sei. Die Richterin las aus dem Bundeszentralregister vor, dort sind sechs Einträge aktenkundig, davon zwei wegen Diebstahls und vier wegen Drogenbesitzes und Drogenhandel. Bis Mitte Juli 2022 sei er noch in Haft. Die Richterin fragte ihn, wie es dann weitergehen solle. Das wusste der Angeklagte kaum zu beantworten. „Vielleicht gehe ich nach Spanien, oder so!“ Er wolle nach Andalusien gehen, dort fühle er sich sehr wohl. Wegen der Corona-Pandemie sei er nach Deutschland vor zwei Jahren zurückgekommen.

Ob das nun verkündete Urteil von drei Monaten Gefängnis und einer einmonatigen Sperre für einen Führerschein dem Angeklagten helfen werden, für sich eine Zukunftsperspektive zu entwickeln, bleibt abzuwarten. Sein Auftreten vor Gericht hinterließ aber leider mehr Skepsis als Zuversicht.

RP