Ausschuss für Umweltangelegenheiten des Kreises befasst sich mit Anfrage der Freien Wähler

Im Abfallkonzept des Landkreises Rosenheim spielt die geplante DK1-Deponie der Firma Zosseder GmbH in Odelsham derzeit keine Rolle. Auf Antrag der Freien Wähler im Rosenheimer Kreistag stand das Vorhaben im Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität dennoch auf der Tagesordnung. Wobei Landrat Otto Lederer darauf hinwies, dass nur die Themenbereiche gebracht werden können, welche die Landkreis-Behörde betreffen. Viele Nachfragen beziehungsweise eine Diskussion gab es nicht. Die Mitglieder des Umweltausschusses waren mit den Ausführungen der Landkreis-Verwaltung in den Sitzungsunterlagen offenbar zufrieden.

 

Schon 2012, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Regierung von Oberbayern, hatte sich der Landkreis Rosenheim zur Errichtung der Deponie geäußert. Das Vorhaben war aus abfallwirtschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Gründen für sinnvoll erachtet worden, weil sich weder im Landkreis Rosenheim noch in den Nachbarlandkreisen Entsorgungsmöglichkeiten für DK1-Abfälle befinden. 2017 hatte der Landkreis Rosenheim seine Stellungnahme von 2012 bestätigt.

 

Durchschnittlich fallen pro Jahr im Landkreis Rosenheim rund 1.000 Tonnen asbesthaltige Abfälle sowie rund 330 Tonnen Abfälle mit gefährlichen Mineralfasern an. Diese Abfälle sind nicht behandelbar und müssen daher deponiert werden. Weil im Landkreis keine Kapazitäten zur Verfügung stehen, wurde 2019 eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Den Zuschlag erhielt die Firma Zosseder GmbH, die diese Abfälle zu den Deponien Wirmsthal im Landkreis Bad Kissingen, Schweiganger in Ohlstadt und Freudlsperger Beton- & Kieswerk GmbH in Neuötting verbringt. Der Vertrag läuft bis 31. August 2026.

 

In ihrem Antrag wollten die Freien Wähler zudem wissen, inwieweit die bereits vorhandenen Deponiekapazitäten in Oberbayern im Entsorgungskonzept des Landkreises berücksichtigt werden. Von Seiten des zuständigen Sachgebiets Abfallwirtschaft hieß es dazu, dass die Deponie-Betreiber nicht verpflichtet und oftmals nicht bereit sind, Abfälle aus dem Landkreis Rosenheim anzunehmen.

 

In einem weiteren Punkt fragen die Freien Wähler nach Recyclingmaßnahmen, sollte das bisherige Kreiskrankenhaus in Wasserburg abgerissen werden. Hier verwies die Landkreis-Verwaltung auf die Gewerbeabfallverordnung. Demnach sind Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen grundsätzlich verpflichtet, Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik getrennt zu sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung zuzuführen.

 

Auf DK1-Deponien werden hauptsächlich nicht gefährliche und gefährliche Abfälle wie zum Beispiel Bodenaushub, Bauabfälle, künstliche Mineralfasern und Asbest deponiert. Die Genehmigung und Überwachung von DK1-Deponien liegt allein bei der Regierung von Oberbayern