Keine Kerzen und Deko mehr an Baum-Urnengräbern am Herder. Die Friedhofsverwaltung verweist auf Satzung

Nicht satzungskonformer Grabschmuck wird entfernt. Mit diesen und weiteren Sätzen in einem Schreiben der Stadt Wasserburg an Urnenbesitzer wurde unter anderem eine Familie konfrontiert, die am Herder einen Platz für ihren Angehörigen in einem Baum-Urnengrab nutzen. „Wir haben von der Friedhofsverwaltung ein Schreiben erhalten, dass unser Baum-Urnengrab nicht den Vorgaben der Satzung entspricht“, heißt es von zwei Brüdern, die das Anliegen in Vertretung für ihre Mutter in der Bürgerfragerunde vorbrachten.

„Unsere Frage wäre, ob man die Satzung vielleicht etwas ausweiten kann, denn wir dürfen keine Grablichter dort stehen haben, keine Deko oder Pflanzen. Alles wirkt dadurch sehr unpersönlich“, erinnert sich der Bürger weiter. „Es steht in der Satzung, dass jeglicher Grabschmuck untersagt ist“. Das älteste Baum-Urnengrab am Herder stammt aus dem Jahr 2015. Auch dort sei Dekoration vorhanden.

Vermutlich einige Jahre lang duldete die Friedhofsverwaltung wohl zusätzlich aufgestellte Gegenstände oder Blumen. Jetzt das Durchgreifen in Bezug auf die Satzung.

Es sei richtig, dass man jetzt den Vollzug der Satzung angehe, bejahte Bürgermeister Michael Kölbl.

„Baumurnengräber sind laut Satzung anders zu behandeln als andere Gräber und das Erscheinungsbild bei Wald-Urnengräbern ist sehr wichtig. Es soll eine waldähnliche äußere Erscheinung geben. In der letzten Zeit hat sich dies enorm entwickelt, kleine Aufschüttungen, Steine, große Pflanzen oder große Gegenstände wurden an den Urnengräbern abgestellt“, berichtete Michael Kölbl. „So sei es nicht in der Satzung hinterlegt und darauf legen wir aber Wert“.

Deshalb habe man alle Urnengrab-Besitzer angeschrieben und die Sachlage erläutert. Bisher seien viele positive Rückmeldungen gekommen. Man würde verstehen, dass sich die Friedhofsverwaltung mit dem Erscheinungsbild auseinandersetze, hieß es von vielen Urnengrab-Besitzern, berichtet Kölbl. „Beim Kauf eines Urnengrabs unterschreibt man eine Verpflichtungserklärung, darin stehen auch die Bedingungen und Möglichkeiten“, gibt der Rathauschef zu bedenken. „Darauf achten wir jetzt ganz gezielt“, so Kölbl. Es sei in letzter Zeit sehr schlampig geworden.

Abgelegte Blumen oder Schalen seien länger dort geblieben als haltbar gewesen, wenn der Wind die niedergelegten Pflanzen weg geweht habe, hätte es wirklich wild ausgesehen. Man möchte mit der Einhaltung der Satzung erreichen, dass alles wieder dem Sinn entspräche. „An großen Feiertagen sowie Geburts- oder Todestagen darf aber Blumenschmuck niedergelegt werden oder eine Kerze hingestellt werden. Aber das sind eben die Ausnahmen“, größeren Auswüchsen wollen wir Einhalt gebieten“ bittet Kölbl um Verständnis.

Die beiden Brüder zeigten sich nicht begeistert von den Aussagen des Stadtoberhaupts. „Es ist schade, dass man vor einiger Zeit persönliche Dinge wie Kerzen, Blumen oder dauerhaft an der Urnengrab-Platte angebrachte Dekoration geduldet hatte und sich erst jetzt auf die Satzung beruft“, heißt es im Nachhinein von einem der anwesenden Brüdern im Gespräch mit der Wasserburger Stimme. Er habe sich mit seiner Familie damals die Baum-Urnengräber angesehen und das Erscheinungsbild mit den liebevollen Deko-Elementen, die dort abgelegt wurden bei den Bestands-Urnengräbern, als sehr ansehnlich empfunden. „Genau deshalb haben wir uns für solch ein Baum-Urnengrab entschieden gehabt“, so der Wasserburger weiter. Es mache ihn traurig, dass die Satzung nun so strikt gehalten werde und die persönliche Gedenkstätte für seinen Vater nun besonders nüchtern bleiben müsse. Auch andere Urnen-Besitzer seien keineswegs begeistert von dem Vorstoß der Stadt, die jetzt auf die Satzung bestehe. Seiner Mutter müsse er jetzt erklären, dass nichts mehr auf der Urnenplatte liegen oder stehen dürfe, und so das Gedenken besonders unpersönlich vonstattengehen müsse.

Im Schreiben der Friedhofsverwaltung an die Urnenbesitzer heißt es: „Wir fordern Sie auf, den nicht zulässigen Grabschmuck bis zur gesetzten Frist zu entfernen. Zukünftig wird nicht satzungskonformer Grabschmuck unverzüglich entsorgt. Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Stadt Wasserburg die erforderlichen Arbeiten in Auftrag geben wird, falls Sie Ihrer Pflicht innerhalb der Frist nicht nachkommen. Die hierbei entstehenden Kosten müssten Ihnen natürlich in Rechnung gestellt werden“.