Rumäne hatte Justizschulden im vierstelligen Bereich

In der Kontrollstelle auf der Inntalautobahn überprüften Bundespolizisten die Insassen eines in Italien zugelassenen Wagens. Der rumänische Beifahrer konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber die Beamten stießen bei ihrer Recherche im Polizeicomputer auf eine Fahndungsnotierung. Das Amtsgericht Hannover hatte den 24-Jährigen wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Diese Summe hat er allerdings bisher nicht gezahlt. Ersatzweise hatte das Gericht insgesamt 120 Tage Freiheitsstrafe vorgesehen.
Der Rumäne entrichtete den geforderten vierstelligen Betrag bei der Rosenheimer Bundespolizei. Somit blieb ihm der Gang ins Gefängnis erspart. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
Schaufenster

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