Teilhabechancengesetz: Hoffnung für langzeitarbeitslose Menschen

Seit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes im Jahr 2019 nahmen 95 langzeitarbeitslose Menschen aus der Stadt und dem Landkreis Rosenheim durch diese finanzielle Förderung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Die Arbeitsplätze sind sowohl in der Privatwirtschaft als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt zu finden. Trotz der Einschränkungen während der Pandemie konnten durch diese Förderung sinnvolle Arbeitsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose gefunden werden.
„Wir wollen die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Fördergelder für unsere Region intensiv nutzen und Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen schaffen. Damit verbessern wir unmittelbar die soziale Teilhabe“, erklärt Hans Ziegler, Geschäftsführer des Jobcenters des Landkreises Rosenheim.
Das Teilhabechancengesetz sieht vor, dass Arbeitgeber, die langjährig Arbeitslose einstellen, bis zu fünf Jahre lang einen Großteil der Lohnkosten erstattet bekommen. In den ersten beiden Jahren sogar bis zu 100 Prozent. Ergänzend können sogar begleitendes Coaching und bei Bedarf auch Qualifizierungen finanziert werden. Auch im Jahr 2022 soll dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt werden.
Interessierte Arbeitgeber können sich beim Jobcenter Rosenheim-Stadt unter der Rufnummer 08031/40894-333 oder per Mail jobcenter-rosenheim@jobcenter-ge.de und beim Jobcenter-Landkreis unter 08031/9015-200, jobcenter-lk-rosenheim@jobcenter-ge.de, melden.
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