Viel einfacher kündigen als bisher möglich - Zufriedene Verbraucherschützer

Verbraucherverträge, die ab dem heutigen 1. März abgeschlossen werden, sind viel einfacher zu kündigen als bisher! Denn mit dem ab sofort geltenden Gesetz für faire Verbraucherverträge ist es nicht mehr möglich, dass sich Verträge wie beispielsweise für Zeitungsabos, Online-Fitness oder auch Dating-Portale stillschweigend um ein weiteres Jahr oder sogar noch mehr verlängern. Ausgenommen sind Versicherungen …

Damit gilt jetzt für Verbraucherverträge endlich das, was schon seit Ende 2021 bei Internet- und Handyverträgen gilt. So jedenfalls freuen sich Verbraucherschützer. Denn jetzt ist es nicht mehr möglich, dass Verbraucher wegen einer verschwitzten Kündigungsfrist noch länger als einen Monat in ihrem Vertrag hängenbleiben. Oder anders ausgedrückt: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sind solche Verträge ab sofort immer zum Monatsende kündbar.

Online-Kündigung

Ab 1. Juli 2022 wird der Kündigungsbutton zur Pflicht. Er gilt für Verträge, die über eine Website oder ein vergleichbares Online-Medium, zum Beispiel eine App, abgeschlossen wurden.

Solche online abgeschlossenen Verträge sind künftig auch online kündbar – über eine sogenannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.

Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen dafür nicht, könne ein Verbraucher einen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen!