Sitzung des Schulausschusses im Kreistag Rosenheim fand gestern in Wasserburg statt

Der Schulausschuss des Kreistags Rosenheim traf sich gestern zu einer Sitzung in der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) in Wasserburg. Auf der Tagesordnung stand ein Grundsatzbeschluss zur Generalsanierung und Erweiterung der FOS und BOS. In Vertretung des erkrankten Landrats Otto Lederer eröffnete Sepp Hofer (Freie Wähler) die Sitzung.

Digital zugeschaltet wurde dann Christian Rindsfüßer, Leiter des Instituts für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik und SPD-Stadtrat in Neusäß bei Augsburg mit dem Schwerpunkt der demographischen Entwicklung stellte in einem fast 60-minütigen Vortrag die statistischen Grundlagen dar. Dabei wurde deutlich, dass das Bevölkerungswachstum in der Stadt und im Landkreis Rosenheim seit den 1970er Jahren recht beständig gewesen sei. Der Zuzug sei zwar geringer ausgefallen als in Raum München, aber er sei doch signifikant.

Auch bei den Geburten sei festzustellen, dass auch künftig der Landkreis Rosenheim stärker wachsen werde als manch andere Region in Bayern. So verzeichne er einen Anstieg von 20 bis 25 Prozent seit 2013. Dies führe natürlich auch zu einem höheren Kapazitätsbedarf in den Schulen. Rindsfüßer stellte fest, dass die „Fertilitätsrate“ (also wieviel Kinder kommen im Verhältnis zu der Zahl an Frauen zur Welt) bundesweit bei 1,35 verharre, während sie im Landkreis Rosenheim bei 1,68 liege.

Das heiße aber nicht, dass die Bevölkerung weiter wachsen werde, denn für eine Konstanz in der Bevölkerungszahl sei eine Fertilitätsrate von 2,1 nötig. Rindsfüßer geht also davon aus, dass in den nächsten 10 Jahren die Bevölkerungszahl auch wieder sinken könne.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler werde aber in den nächsten 15 Jahren um zirka 20 Prozent wachsen. Dabei sei der Übertritt auf weiterführende Schulen auch ein wichtiger Aspekt, denn gerade in Regionen wie München ist der Übertritt ans Gymnasium deutlich überdurchschnittlich, im Bereich der Stadt München gäbe es eine Übertrittsrate von 58 Prozent ans Gymnasium, im Landkreis Rosenheim derzeit zirka 35 Prozent. Die Ausdünnung der Mittelschulen habe sich nicht fortgesetzt, das habe aber auch mit dem Zuzug durch Migration zu tun.

Durch die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, das Gymnasium wieder in der neunjährigen Form anzubieten, werde diese Schulart ebenfalls weiter zahlenmäßig wachsen. Aber auch an den FOS/BOS-Schulen werde bis 2040 die Zahl der Schülerinnen und Schüler ansteigen, gerechnet werde mit zirka 15 Prozent.

In der anschließenden Aussprache meinte der Amtschef des Landratsamtes Rosenheim, dass man gerade im Bereich der Gymnasien nicht mit einem derart großen Anstieg der Schülerzahlen gerechnet habe. Und deshalb seien gerade im Bereich der Wasserburger Schulen bauliche Maßnahmen angezeigt.

Nöte der Schule dargestellt

Die Leiterin der FOS/BOS Wasserburg, Claudia Romer, erläuterte in einem anschließenden Rundgang durch die Räumlichkeiten die Nöte der Schule: Man habe 18 Klassenräume, benötige aber 26. Und die Ausdehnung der Schule umfasse 3.000 Quadratmeter, man benötige aber 5.000. Der Leiter der Bauabteilung im Landratsamt Rosenheim, Gerhard Kippes, präzisierte dann das Vorhaben. Man wolle die sogenannte Moserhalle abreißen und auf diesem Terrain ein Gebäude errichten, das den Raumbedarf zu decken vermag.

Für diese Baumaßnahmen ist auch mit einer Förderung durch den Freistaat Bayern in Höhe von zirka 50 Prozent der Kosten zu rechnen, wurde abschließend angemerkt.

Nach dem Rundgang fanden sich die Kreisräte wieder in dem Sitzungssaal zusammen und beschlossen einstimmig folgendes:

1. Mit der Sanierung und Erweiterung der Beruflichen Oberschule Wasserburg entsprechend dem von der Regierung von Oberbayern festgelegten Raumprogramm besteht Einverständnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Vergabeverfahren (VgV) für die Planungsleistungen durchzuführen.

3. Der Kreisausschuss ist über die Vergabe der Planungsleistungen zu informieren und der Bauentwurf ist dem Gremium zur Genehmigung vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche für die Maßnahmen notwendigen Anträge zu stellen.

5. Die für die Bauausführung notwendigen Haushaltsmittel werden (vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags) in den Haushaltsplan des Jahres 2023 und der Folgejahre eingestellt.

6. Der Landkreis ist bereit und in der Lage, die zu erwartenden Fördermittel bis zur tatsächlichen Bewilligung vorzufinanzieren.

PETER RINK