83-Jähriger wegen sexueller Belästigung an einem Kind verurteilt

Er konnte nicht ohne Rollator gehen, der 83-jährige, der sich diese Woche vor dem Schöffengericht in Rosenheim verantworten musste. An einer Bushaltestelle sitzend, soll er ein zwölfjähriges Mädchen angesprochen, sich mit dem Mädchen länger unterhalten und für den nächsten Tag verabredet haben. Und am nächsten Tag habe er dann das junge Mädchen aufgefordert, ihn zunächst auf die Wange und dann auf den Mund zu küssen, hieß es in der Anklage.

Dies habe das Mädchen in „eine Schockstarre“ versetzt, so die anklagende Staatsanwältin. Richter Kuchenbauer machte von Anfang an deutlich, dass er unter allen Umständen eines vermeiden wollte, nämlich dass das zwölfjährige Mädchen zu diesem Fall aussagen muss. Der verteidigende Rechtsanwalt machte klar, dass sein Mandant sich „schweigend verteidigen“ wolle. Also bat Richter Kuchenbauer Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die Schöffen zu einem Rechtsgespräch. Dieses Rechtsgespräch dauerte eine ganze Zeit lang, doch dann tat sich ein Weg für den 83-Jährigen auf.  Dieser konnte den Gang der Gerichtsverhandlung nur teilweise gut verfolgen, da er sehr schlecht hört und kein Hörgerät dabei hatte.

Nach dem Rechtsgespräch räumte der Angeklagte die sexuelle Belästigung ein und bedauerte sein Verhalten. „Es tut mir alles so leid“, sagte er dem Gericht und er wirkte gebrochen. Seine Frau ist vor zwei Jahren gestorben, zum einzigen Sohn habe er keinen Kontakt mehr, seine Freunde seien alle verstorben. Es war nun Aufgabe des Gerichts eine angemessene Strafe zu finden und dem Angeklagten deutlich zu machen, dass sein Verhalten gerade gegenüber Kindern zu schweren Traumata führen kann. Keine einfache Situation. Das Schöffengericht mit seinem Vorsitzenden Richter Kuchenbauer löste sie allerdings mit viel Fingerspitzengefühl.

Nachdem der Richter die Einträge im Bundeszentralregister verlesen hatte und deutlich wurde, dass der Angeklagte 2020 zunächst wegen eines Diebstahls aktenkundig geworden sei und anschließend wegen exhibitionistischer Handlungen auffällig geworden sei, er soll auf einer Parkbank öffentlich masturbiert haben. Dazu befragt, räumte der Angeklagte ein: „Nach dem Tod meiner Frau, wir waren 52 Jahre verheiratet, bin ich ein bisserl abgesackt.“

Das Gericht verurteilte schließlich den 83-jährigen zu neun Monaten Gefängnis und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Darüber hinaus wurde er verpflichtet, sich in eine psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Wenn von dort dem Gericht signalisiert werde, dass eine weitere Behandlung entbehrlich sei, dann sei das Gericht damit auch einverstanden. Er wurde weiterhin dazu verurteilt, 600 Euro an ein Hilfswerk zu zahlen. Der Richter meinte hierzu, dass es sinnvoll sei, die Beklagten auf diese Weise an den Kosten der Therapie zu beteiligen.

Dadurch, dass der Angeklagte, anders als zu Prozessbeginn geäußert, seine Reue zeigte und man auf die Vernehmung des 12-jährigen Mädchens verzichten konnte, wurde der Angeklagte auch nicht wegen sexuellen Missbrauchs, sondern wegen sexueller Belästigung verurteilt.

 

 

RP