Antigen-Schnelltests an über 25 Teststationen im Landkreis Mühldorf möglich

Angesichts der hohen Fallzahlen im Landkreis Mühldorf ist der Bedarf an kostenlosen Antigen-Schnelltest und – damit verbunden – die Zahl der Schnellteststationen enorm angestiegen. Aktuell sind – neben dem kommunalen Testzentrum am Volksfestplatz Mühldorf – im Landkreis über 25 Teststationen als sogenannte Leistungserbringer anerkannt und aktiv. Bei der Häufigkeit der Inanspruchnahme des Testangebots gibt es keine Beschränkung. Eine Übersicht über sämtliche Schnellteststationen, deren Öffnungszeiten und Anmeldemodalitäten finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter www.lra-mue.de.

Für Bürgerinnen und Bürger, die einen positiven Schnelltest vorliegen haben, ist keine persönliche Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt erforderlich. Betroffene melden sich unmittelbar für einen kostenlosen PCR-Test an und begeben sich sofort in Quarantäne.

Anspruch auf kostenlose PCR-Tests am kommunalen Testzentrum am Volksfestplatz Mühldorf besteht (nach nationaler sowie bayerischer Teststrategie) insbesondere für folgende symptomlose Personen:

  • Personen mit positivem Selbst- oder Schnelltest oder PCR-Pool-Test-Ergebnis (auch symptomatisch)
  • Kontaktpersonen auf Anordnung des Gesundheitsamtes bzw. bestimmter Einrichtungen. Dazu zählen z.B. stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe.
  • Patienten, Bewohner und Betreute für die Aufnahme in bestimmte Einrichtungen (z.B. zur Behandlung, Betreuung, Pflege oder Unterbringung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, etc.)
  • Patienten, Bewohner, Betreute, Beschäftigte bei Ausbruchsgeschehen in einer bestimmten Einrichtung. Dazu zählen z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Obdachlosen- und Asylunterkünfte.
  • Beschäftigte von bestimmten Einrichtungen (z.B. stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, stationäre Behinderteneinrichtungen)
  • Nachweislich infizierte Personen in Absonderung
  • Personen mit medizinischer Kontraindikation (vorerst auch Stillende)
  • Schwangere

 

Aufgrund der hohen Infektionszahlen werden die Testkapazitäten im Landkreis Mühldorf noch gezielter als bislang eingesetzt. PCR-Tests sind nach einer Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums vor allem auf die Fälle konzentriert, bei denen man bei hoher Inzidenz davon ausgehen kann, dass sie zu positiven Testergebnissen führen. Aktuell gilt:

  • Kostenlose PCR-Tests gibt es weiterhin nach einem positiven Selbsttest, ein positiver Antigen-Schnelltest (zum Beispiel durch eine Teststation) ist nicht zwingend erforderlich.
  • Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen kostenlosen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem positiven Selbsttest abgeklärt werden.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt.

Kostenlose PCR-Tests – allerdings für einen eingeschränkteren Personenkreis (nach nationaler Teststrategie) – bietet darüber hinaus seit kurzem die Teststation auf dem Volksfestplatz an der Adlergebirgsstraße in Waldkraiburg an (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 10.30 Uhr sowie 12.30 bis 16.30 Uhr; Samstag (außer am 1. Samstag im Monat) von 12 bis 14.30 Uhr; Sonntag von 11 bis 15 Uhr).

PCR-positiv-getestete Personen werden aufgrund der hohen Fallzahlen durch das Gesundheitsamt elektronisch benachrichtigt und erfahren so das weitere Vorgehen.

Eine umfassende und laufend aktualisierte Übersicht über alle Testmöglichkeiten und die Öffnungszeiten der Teststationen sowie weitere Informationen bietet die Homepages des Landkreises unter www.lra-mue.de.