Vor Amtsgericht: Zwei Steuerberater wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Vor dem Amtsgericht Rosenheim wurde gestern ein Strafverfahren gegen zwei Steuerberater aus Rosenheim und dem Chiemgau verhandelt. Den beiden Angeklagten wurde zur Last gelegt, die zu zahlenden Steuern ihrer gemeinschaftlichen Gesellschaft an das Finanzamt vorsätzlich verkürzt zu haben. Das Gericht legte ihnen zur Last, über mehrere Jahre hinweg ihre Steuererklärungen in der Weise manipuliert zu haben, dass sie in der Steuererklärung insgesamt 270.000 Euro an Einkünften zu wenig angegeben hätten.

 

Die beiden Angeklagten äußerten sich vor dem Richter nicht, dafür schlug einer der Anwälte sofort vor, dass sich Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und der Vertreter des Finanzamts Rosenheim gemeinsam beraten könnten, wie das Verfahren weiter gehen könnte. Die Angeklagten und die Öffentlichkeit wurden gebeten, den Saal wieder zu verlassen. Nach zirka 45 Minuten war die Beratung beendet, das Verfahren wurde im gegenseitigen Einvernehmen eingestellt und die beiden Angeklagten erklärten sich bereit, insgesamt 45.000 Euro als Bußgeld neben der Nachzahlung der Steuern in Höhe von zirka 195.000 Euro zu zahlen als Gegenleistung für die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft hielt den beiden Angeklagten erschwerend vor, dass sie sich im Steuerrecht ja beruflich auskennten.

Vielleicht hätten sie auch ohne Kenntnis des Steuerrechts gar nicht solche Summen hinterziehen können.

Interessant war das Auftreten der Angeklagten vor dem Gericht. Sie überließen ihren eloquenten Verteidigern das Wort und sagten, jedenfalls für die Öffentlichkeit vernehmbar, gar nichts. Einer der beiden Angeklagten wohnt mittlerweile nicht mehr im Landkreis Rosenheim.

RP