„Den Hund am Waldrand oder im Wald immer an die Leine nehmen" - Aktueller Fall: Reh wurde gerissen

Die Natur der Heimat genießen – ein schöner Moment in dieser Zeit, gerade auch für alle, die sich mit ihren Hunden auf den Weg machen. Aus gegebenem Anlass aber richtet Herbert Reiter, der Leiter der Tourist-Info Aschau und Sachrang im Chiemgau, am heutigen Donnerstagmorgen einen dringenden Appell an alle Hundebesitzer: Im Gemeindebereich Aschau wurde nun wieder ein Reh von einem freilaufenden Hund gerissen.

Dazu die Mitarbeiter der Tourist-Info mit diesem Appell:

Hundehalter handeln in bester Absicht für ihren Vierbeiner, da ist es nur verständlich, dass man bei einem schönen Winterspaziergang den Hund mal von der Leine lässt.

Herumtollen auf weiten Feldern oder Durchstöbern von Hecken und Dickichten aktiviert allerdings das Fluchtverhalten des Wildes. Jede Flucht vor einem herumstreifenden Hund kostet das Wild überlebenswichtige Energie und kann für Wildtiere den Tod bedeuten. Denn ausgerechnet vom Winter bis in den Frühsommer benötigen Wildtiere Ruhe und sind besonders schutzbedürftig.

„Wildtiere finden im Winter nur spärliche und nährstoffarme Nahrung. Zudem wird ihnen die Fortbewegung bei Schneelage und Kälte erschwert und zehrt an Kräften und Fettreserven“, so der Revierjagdmeister Josef Rinner. Deshalb würden sie in dieser Jahreszeit in den „Wintermodus“ schalten, um Energie zu sparen – dafür lassen sie sich einschneien, um vor Frost geschützt zu sein, die Bewegung wird auf ein Minimum reduziert und die Körpertemperatur gesenkt.

Im Frühjahr beginnt dann die sogenannte Setzzeit – also die Zeit, in der Jungtiere zur Welt kommen.

Der weitere Appell deshalb:

Und nur, weil wir Menschen keine Tiere sehen, kann sie der Hund jederzeit wittern.

Auch ist laut Jagdgesetz (Art. 40) der Jäger verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben und das Wild vor drohenden Gefahren zu bewahren, denn: Wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt freilaufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld belegt werden kann. Wildernde Hunde darf der Revierinhaber sogar unter bestimmten Bedingungen töten.

Bitte nehmen Sie deswegen ihren Hund am Waldrand oder im Wald immer an die Leine und bewegen Sie sich verantwortungsbewusst nur auf befestigten ausgewiesenen Wegen.

Betreten Sie auf keinen Fall Ruhezonen, Wildschutzgebiete oder Fütterungsstellen und beachten sie Absperrungen, um für ein harmonisches Miteinander zwischen Wildtier und Hund zu sorgen.