Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (132)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die abknickende Vorfahrtstraße – wann muss geblinkt werden und wann nicht?

 

>>Beim Thema „abknickende Vorfahrtstraße“ gibt es erfahrungsgemäß häufig Verwirrung bezüglich der korrekten Benutzung der Blinker. Im Grunde ist es ganz einfach: wer der Vorfahrtstraße folgt, muss blinken. Wer die Vorfahrtsstraße nach links oder rechts verlässt, muss ebenfalls blinken. Verlässt man sie hingegen in gerade Richtung, wird nicht geblinkt.

Am Beispiel der abknickenden Vorfahrtstraße in der Ortsdurchfahrt von Edling (Foto oben) lässt sich das verdeutlichen. Wer hier nach rechts Richtung Staudham weiterfährt, muss blinken. Beim Verlassen der Vorfahrtstraße in gerader Richtung ist dies nicht nötig.

Übrigens: auch die Vorrangregeln sind an solchen Kreuzungen dieselben, wie an anderen Kreuzungen. Wer der Vorfahrtstraße folgt, biegt ab und muss Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren wollen, Vorrang gewähren.

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