650 Euro Strafe und Fahrverbot für einen 37-Jährigen aus Pfaffing - Prozess vor dem Amtsgericht

„Ich hab‘ genau ein Bier getrunken, bevor ich nachts um 4 Uhr mit meinem Roller gefahren und dann gestürzt bin“, äußerte ein 37-Jähriger aus Pfaffing auf den Vorhalt, mit 1,37 Promille Alkohol im Blut in der Nähe des Ausees bei Rott im vergangenen Sommer motorisiert unterwegs gewesen zu sein. Der Beschuldigte gab sich im Prozessverlauf vor dem Amtsgericht Rosenheim geständig und räumte Erinnerungslücken ein.

Er könne sich an die Fahrt gar nicht mehr erinnern. „Irgendwie hob i an totalen Filmriss ghabt“, meinte er.

Er sei am 15. August 2021 abends um 8 Uhr auf ein Fest an den Ausee gefahren – er habe gar nicht gewusst, wer dort feiere, er sei einfach hingefahren und habe mitgefeiert. Da gab’s ein Fest, Open-Air mit Liveband. Auf seine Erinnerung angesprochen, antwortete er nur, dass er sich an den Anfang des Festes noch erinnern könne – aber er wisse, dass er eigentlich nur ein Bier getrunken habe.

Die Vorsitzende Richterin war überrascht darüber, dass nur ein Bier so einen hohen Alkoholspiegel im Blut nach sich ziehen könne. Das sei ihm auch ein Rätsel, meinte der Angeklagte. Und er habe nur zu seiner Nichte fahren wollen, die wohne in der Nähe des Ausees, aber er sei eben davor mit seinem Roller gestürzt, habe sich Prellungen zugefügt und die Polizei habe ihn dann vernommen.

Er wohne bei seinen Eltern und sei seit einem Jahr arbeitslos. Vorher habe er als Mechaniker arbeiten können, aber seit zwölf Monaten sei auch das vorbei. Er beziehe derzeit 405 Euro Arbeitslosengeld.

Der Verteidiger des Angeklagten ließ gegenüber dem Gericht ein, dass der Angeklagte schnellstmöglich wieder seinen Führerschein benötige, da seine Eltern weit außerhalb wohnten und auch für die Bewirtschaftung des eigenen Waldes benötige er dringend den Führerschein. Der war ihm in der Unfallnacht abgenommen worden. Der Staatsanwalt wiederum plädierte dafür, ihm den Schein noch weitere sechs Monate zu entziehen.

Zwar waren nicht alle Einlassungen des Angeklagten glaubhaft, dennoch zeigte sich die Richterin ein wenig nachsichtig mit dem Angeklagten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 650 Euro und einem Fahrverbot von sechs Monaten bestraft.

RP