Auch im Landkreis Mühldorf steigt die Inzidenz wieder rapide an - Noch einmal die neuen Regeln zu Quarantäne und Genesung

Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorf gibt es seit der letzten Statusmeldung vom Montag 344 neue bestätigte Corona-Fälle. Es wurde zum Glück kein weiterer Todesfall gemeldet.

Die Zahl der aktiven Fälle beträgt derzeit 1.187. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI aktuell bei 712,6.

Hier noch einmal die neuen Quarantäne-Regeln und die nun auch neue Regelung zum Genesenen-Status – wir berichteten bereits:

Keine Quarantäne für geboosterte, frisch geimpfte und frisch genesene Kontaktpersonen!

Der Freistaat Bayern hat vergangene Woche analog zum Bundesbeschluss die Quarantäneregeln angepasst. Demnach müssen sich

Geboosterte, Genesene mit anschließend zweimaliger Impfung, vollständig Geimpfte mit anschließender Erkrankung (Impfdurchbruch) sowie frisch vollständig Geimpfte (mehr als 14 Tage und höchstens 90 Tage her) und Genesene (mehr als 14 Tage und höchstens 90 Tage her)

als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne begeben.

Bereits in der vergangenen Woche wurden die Vorgabe zur Quarantänedauer von betroffenen Personen von 14 auf zehn Tage verkürzt. Treten keine Symptome auf, besteht die Möglichkeit zur Freitestung ab dem siebten Tag durch einen Antigentest oder Nucleinsäuretest (bei medizinisch/pflegerischem Personal).

Für Kontaktpersonen sowie für positiv getestete Personen gelten somit aktuell folgende Regelungen zur Quarantäne und Isolation:

Kontaktpersonen

 

Von der Quarantäne befreit sind:

–       Geboosterte

–       Genesene mit anschließend zweimaliger Impfung

–       vollständig Geimpfte mit anschließender Erkrankung

–       frisch vollständig Geimpfte (mehr als 14 Tage und höchstens 90 Tage her)

–       frisch Genesene (mehr als 14 Tage und höchstens 90 Tage her)

 

Positiv getestete Personen (Indexpersonen):


Sowohl bei Kontaktpersonen als auch bei positiv Getesteten endet die Quarantäne nach 10 Tagen ohne Abschlusstest. Es sei denn, es liegt bei einem Infizierten noch ein positives Testergebnis von Tag 7 vor oder die Person ist noch nicht 48 Stunden symptomfrei.

Handlungshilfen für Kontaktpersonen und für den Erhalt eines positiven Testergebnisses sind auf der Webseite des Landratsamts zu finden: www.lra-mue.de

Noch einmal die neue Regelung zum Genesenen-Status:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Dauer, wie lange infizierte Personen als genesen gelten, reduziert. Der Genesenen-Status, der bisher einen Zeitraum 6 Monaten umfasste, beginnt nun erst 28 Tage nach der Infektion und verfällt nach 90 Tagen ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests wieder. Diese Änderung ist mit Veröffentlichung am 15.1.2022 auf der Seite des RKI in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Die Vorgaben gelten für alle Genesenen-Nachweise – auch für bereits ausgestellte Nachweise. Die Definition des Genesenen-Status hat auch hinsichtlich der 3G- und 2G-Vorgaben – zum Beispiel beim Zugang zum Arbeitsplatz und zur Gastronomie sowie bei der Nutzung des ÖPNV – Gültigkeit. Eine Anpassung der Corona-Warn-App sowie der CovPass-App ist nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums in Arbeit.