Landrat gestern Abend: „Wir sind sehr froh darüber" - Allgemeinverfügung dazu am Montag erwartet

Die Regierung von Oberbayern wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die Entnahme des männlichen Wolfes – mit dem genetischen Code GW2425m – zulassen. Gen-Analysen hätten bestätigt, dass dieses Tier die Verletzung und Tötung mehrerer Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und auch im Landkreis Rosenheim überwiegend in siedlungsnahen Gebieten verursacht habe …

Die am Bayerischen Landesamt für Umwelt einberufene Expertenkommission kam in einer Gesamtbetrachtung der Ereignisse zu dem Ergebnis, dass das Tier sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von bewohnten Häusern aufgehalten habe und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen suche.

Damit erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu gefährlichen Begegnungen und Konflikten des Tieres mit Menschen kommt.

Mit der Ausnahmegenehmigung solle eine Gefährdung von Menschen vermieden werden, da bei einer Bewertung der Gesamtsituation für die Zukunft zu befürchten sei,  dass Menschen zu Schaden kommen könnten.

Die näheren Einzelheiten und Maßgaben werde die Regierung von Oberbayern durch eine Allgemeinverfügung regeln, die voraussichtlich am kommenden Montag, 17. Januar, bekannt gegeben werde.

Dazu Landrat Siegfried Walch am gestrigen Abend in einer offiziellen Stellungnahme:

„Wir sind sehr froh darüber, dass die Genehmigung jetzt so ergangen ist. Das ist uns gerade deshalb sehr wichtig, weil wir sehen, dass eine nachhaltige Tierhaltung, die sich vor allem auf Weidehaltung oder auch die Almwirtschaft bezieht, nicht machbar ist, wenn gleichzeitig Große Beutegreifer unterwegs sind.

Ein Nebeneinander von Tierhaltung im Freien und großen Beutegreifern ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Besonders dramatisch wird das natürlich im Bereich der Almwirtschaft. Aber es betrifft generell die gesamte Form der Landwirtschaft, auf die wir in unserer Region sehr stolz sind, weil bei uns eben eine Landwirtschaft vorherrscht, die das Tierwohl sehr genau im Blick hat.

Und deshalb muss jedem klar sein: Wenn ein Wolf oder ein Rudel bei uns heimisch wird, ist das zum Nachteil des Tierwohls in der Region. Deswegen dürfen wir nicht gefährden, was die Landwirtschaft sich bei uns erarbeitet hat. Wir haben eine Form der Landwirtschaft, die sich andere wünschen würden und genau das müssen wir schützen. Zudem haben wir jetzt ein Verhalten des Wolfes erlebt, das eindeutig zeigt: Der Wolf ist nicht nur ein Problem für die Landwirtschaft, sondern von ihm geht auch eine Gefahr für die Sicherheit aus. Der Wolf hält sich sehr nahe an der Zivilisation auf und wurde mitten in besiedeltem Gebiet gesehen. So etwas darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen.“

Landrat Siegfried Walch hatte in seiner Funktion als Vorsitzender des Verbands der Forstberechtigten im Chiemgau bereits Mitte November die Entnahme des Wolfes beantragt gehabt.

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