In den Fängen der Grenzpolizei Raubling: Gegen 37-Jährigen bestand Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Für einen verurteilten Straftäter klickten am gestrigen Mittwoch die Handschellen: Der Mann hat noch eine Restfreiheitsstrafe von 637 Tagen wegen Fälschung von Zahlungskarten abzusitzen. Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Raubling kontrollierten um 3.30 Uhr bei Rosenheim einen auf der A8 in Richtung Salzburg fahrenden Renault. Der schlafende Mitfahrer auf der Rücksitzbank wurde von den Beamten geweckt und wies sich mit einer rumänischen Identitätskarte aus. Bei der Personalienüberprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 37-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestand.

Bereits im Jahre 2013 war der Mann wegen gewerbs- oder bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Nach der Untersuchungshaft folgte die Abschiebung. Sein erneuter Aufenthalt in Deutschland hat nun dazu geführt, dass er die Restfreiheitsstrafe absitzen muss.

Die Grenzpolizisten verhafteten den 37-Jährigen und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.