Bundespolizei zeigt mutmaßliche Schleusungs- und Beihilfefälle an und trifft bei Kontrolle im Landkreis auch auf die Minderjährige

Die Bundespolizei hat sowohl vor, als auch nach Neujahr bei Grenzkontrollen auf der A93 im Landkreis Migranten festgestellt, die sich bei ihren illegalen Einreiseversuchen offenkundig unterstützen ließen. Gegen die vorläufig festgenommenen „Helfer“ wird ermittelt. Sie müssen alle mit einem Strafverfahren rechnen, sagt die Bundespolizei heute Nachmittag.

Auch eine minderjährige Österreicherin musste auf Veranlassung der Rosenheimer Bundespolizei die Rückreise in ihr Heimatland antreten. Die 15-Jährige war mit einem 18- und einem 20-Jährigen aus Afghanistan unterwegs. Der Jüngere der beiden Männer steuerte den Wagen, in dem das Trio an Silvester über die deutsch-österreichische Grenze in den Landkreis gekommen war.

Bei der Überprüfung der Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass die Jugendliche seit dem ersten Weihnachtsfeiertag von den österreichischen Behörden europaweit als vermisst gemeldet worden war.

Ihre afghanischen Begleiter, die nachweislich in Österreich registriert sind, konnten sich nicht ordnungsgemäß ausweisen. Sie wurden wegen ihrer versuchten illegalen Einreisen – der 18-Jährige, der am Steuer gesessen war, auch noch wegen Beihilfe dazu – angezeigt und zurückgewiesen.

Das Mädchen konnte der Obhut der Kufsteiner Polizei anvertraut werden.

In der Nacht auf den heutigen Montag nun stoppten die Kontrollbeamten bei Kiefersfelden einen in Schweden zugelassenen Pkw. Der Fahrer, ein in Syrien geborener Staatenloser, konnte sich mit schwedischen Aufenthaltspapieren ausweisen. Dagegen verfügten ein Staatenloser und eine Syrerin, die im Wagen mitfuhren, nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Der Fahrzeugführer beteuerte wenig später bei der Bundespolizei in Rosenheim, nicht gewusst zu haben, dass Ausländer grundsätzlich schon beim Grenzübertritt ein Visum beziehungsweise eine Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis benötigen. Trotz dieser vorgegebenen Unkenntnis, wurde der 36-Jährige des Einschleusens von Ausländern beschuldigt. Er musste im Hinblick auf das anstehende Verfahren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro hinterlegen. Anschließend konnte er seine Tour allein fortsetzen. Seine jeweils wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigten Begleiter wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt.

Unmittelbar im Anschluss an die grenzpolizeiliche Kontrolle auf der Inntalautobahn durch die Bundespolizei mussten auch zwei syrische Staatsangehörige das Land wieder verlassen. Wie sich herausstellte, hatten der 25- und der 23-Jährige zuvor bereits in Österreich Asyl beantragt. Ihr Fahrer, ein 25-jähriger Landsmann mit österreichischem Flüchtlingspass, wurde wegen des Versuchs, die zwei Syrer einzuschleusen angezeigt. Daraufhin konnte er die Bundespolizei-Dienststelle in Rosenheim wieder verlassen.

Am letzten Tag des alten Jahres hatte ebenfalls ein Moldauer von Rosenheim aus die Rückreise nach Österreich anzutreten. Er war mangels der für den Aufenthalt in Deutschland notwendigen Papiere wegen eines illegalen Einreiseversuchs auf der A93 festgenommen, angezeigt und zurückgewiesen worden. Sein italienischer Begleiter, der den 32-Jährigen als Beifahrer bei seiner Pkw-Reise nach München eigenen Angaben zufolge unterstützen wollte, kassierte wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise eine Strafanzeige.