... zum Zweiten ... Stadt Wasserburg weist auf das ohnehin jährlich geltende Böllerverbot in der Altstadt hin

Und zum Zweiten … Silvester-Feuerwerk und Böller zum privaten Gebrauch dürfen auch in diesem Jahr nicht verkauft werden. Daher dürfte der Jahreswechsel wohl ohnehin auch diesmal wieder recht ruhig verlaufen.

Politiker wie Mediziner rufen die Bevölkerung dazu auf, sich vor Treffen mit Freunden und Verwandten zu testen und Kontakte auf das Allernötigste zu reduzieren. Feiern sollten heute Nacht prinzipiell nur im kleinsten Kreis unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstand, Hygiene und regelmäßiges Lüften stattfinden – so der Appell des Gesundheitsministeriums und zwar an ALLE.

Die Stadt Wasserburg weist auf das Böllerverbot in der Wasserburger Altstadt hin, das zu jedem Jahreswechsel ohnehin gelte … 

So ist an Silvester und an Neujahr in der Altstadt verboten, „Böller“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung) abzubrennen. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke.

Darüber hinaus gibt es auch ein gesetzliches Verbot auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach ist das Abbrennen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.

Aus Sorge vor der Omikron-Variante wurden die Corona-Auflagen in Bayern erneut verschärft – wie berichtet. In der Silvesternacht gelten noch ein paar zusätzliche Besonderheiten. Ein Regel-Überblick.

Kontakte: Treffen maximal zu Zehnt

Seit Dienstag gelten wieder Kontaktbeschränkungen für alle, auch um größere Silvesterfeiern zu verhindern. Geimpfte und Genesene dürfen sich maximal zu Zehnt treffen – drinnen wie draußen. Kinder unter 14 Jahren sind von der Beschränkung ausgenommen. Die Altersgrenze wurde vor kurzem angehoben und bundesweit angepasst, vor dem 28. Dezember galt die Ausnahme in Bayern nur für Kinder bis zwölf Jahren und drei Monaten …

Sobald mindestens ein Ungeimpfter an dem Treffen teilnimmt, gilt eine noch strengere Regel. Dann dürfen Angehörige eines Haushalts nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammenkommen.

Feiern im Freien: Mehrere Verbote

Die bayerische Corona-Verordnung verbietet das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.

Darüber hinaus darf auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, kein Alkohol konsumiert werden. Für welche Plätze und Straßen das konkret gilt, legen jeweils die Kreisverwaltungsbehörden fest.

An Silvester sind ab 15.00 Uhr bis 1. Januar 9.00 Uhr Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrer Umgebung verboten. Sobald mehr als zehn Personen zusammenkommen, muss sich die Gruppe laut Corona-Verordnung „unverzüglich zerstreuen“. Auch hier legen die Kommunen die betroffenen Plätze fest.

Schon vor Wochen hatten Bund und Länder beschlossen, dass es auch heuer ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper geben wird. Das bayerische Kabinett hat darüber hinaus ein Feuerwerksverbot auf besonders publikumsträchtigen, öffentlichen Plätzen formal ermöglicht.

Gastronomie: 2G und Sperrstunde – Ausnahme HEUTE

Grundsätzlich gilt in Restaurants, Wirtshäusern und Cafés in Bayern die 2G-Regel – drinnen wie draußen: Zutritt haben ausschließlich Geimpfte und Genesene. Übergangsweise erlaubt eine Ausnahmeregelung auch minderjährigen Schülerinnen und Schülern einen Gastro-Besuch.

Seit einigen Wochen muss die Gastronomie in Bayern bereits um 22 Uhr schließen. Um zumindest in kleinem Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, gibt es für den Jahreswechsel eine Ausnahme: In der heutigen Silvesternacht ist die Sperrstunde aufgehoben. Die einmalige Aussetzung scheine mit Blick auf die Besonderheiten des Jahreswechsels geboten, hatte das Gesundheitsministerium mitgeteilt.

In der Gastronomie ist es weiterhin möglich, mit mehr als zehn Personen gemeinsam zu speisen. Das Ministerium erklärt dazu, dass in Restaurants ohnehin mehrere Menschen an verschiedenen Tischen zusammentreffen. Es sei widersprüchlich, in der Gastronomie ein zufälliges Zusammentreffen mit Fremden, nicht aber ein Zusammentreffen mit Bekannten zu erlauben.

2G plus für geschlossene Gesellschaften

Für private Veranstaltungen ist 2G plus vorgeschrieben – auch in der Gastronomie: Genesene und Geimpfte brauchen zusätzlich einen aktuellen, negativen Corona-Test. Dabei ist die Zehn-Personen-Beschränkung zu beachten – auch für Veranstaltungen, die innerhalb der Gastronomie in getrennten Räumen stattfinden (geschlossene Gesellschaft).

Tanzveranstaltungen sind untersagt

Clubs und Diskotheken sind komplett geschlossen.

Seit 28. Dezember sind Tanzveranstaltungen auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt.

Quellen Stadt Wasserburg / BR