Landratsamt gibt neue Anordnung für „Laternenspaziergang“ am Montag in Wasserburg bekannt - Der Wortlaut dazu

Eine für den kommenden Montag geplante, nicht angemeldete Veranstaltung in Form eines „Laternenspaziergangs“ in Wasserburg darf nur stationär stattfinden. Das Landratsamt Rosenheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung am heutigen Donnerstag-Nachmittag dazu veröffentlicht.

Begründet wird sie unter anderem mit einem „deutlichen Konflikt- und Aggressionspotential“, das zuletzt bei den montäglichen „Spaziergängen“ zu sehen gewesen sei …

Der Wortlaut der heutigen Pressemitteilung des Landratsamtes dazu:

Gemäß Allgemeinverfügung darf die Veranstaltung zwischen 18 und 20.30 Uhr in der Hofstatt in Wasserburg stattfinden.

Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem sind alle an der Veranstaltung Teilnehmenden grundsätzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske.

Seit dem 29. November finden in Wasserburg jeden Montag unangemeldete Veranstaltungen statt, zu denen teils anonym in Telegram-Chatgruppen aufgerufen wurde. Während die ersten „Spaziergänge“ grundsätzlich friedlich abliefen, musste die Polizei bei den Versammlungen am 20. und 27. Dezember mehrfach ein Aufeinandertreffen der Teilnehmer mit den Teilnehmern einer angemeldeten Gegenversammlung verhindern, deeskalierend eingreifen und Kontrahenten trennen, um eine Auseinandersetzung zu verhindern.

Problem war zudem, dass kein Versammlungsleiter zweifelsfrei festgestellt werden konnte.

Aufgrund der fehlenden Abstimmungsmöglichkeiten mit den anonymen Initiatoren der Versammlungen, der schwer einschätzbaren Situation sowie der polizeilichen Feststellungen bei den vorangegangenen Versammlungen, hielt es das Landratsamt Rosenheim als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei und dem Ordnungsamt der Stadt Wasserburg für erforderlich und auch verhältnismäßig, für die angekündigte sechste Versammlung am 3. Januar Anordnungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu treffen und diese im Amtsblatt Nr. 47 zu veröffentlichen.

Es kann auf der Landkreis-Homepage unter folgendem Link nachgelesen werden:

https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2021